Thema:
Ebay was soll ich tun??
Hallo
habe vor circa 3 wochen eine rote Bluse von SOXXC für 30 euro ersteigert, fragte 6 Tage nach bezahlung von der verkäuferin an, wann ich mit meiner ware rechnen kann...
dann kam nur das ich ruhig bleiben soll, ware ist raus...
dann kam keine mail mehr, habe ein fall eröffnet wurde von ebay dann geschlossen...
was kann ich noch tun??? möchte meine ware oder geld zurück.
das macht mich echt wütend...
bei facebook habe ich sie auch gefunden... sie reagiert nun gar nicht mehr.
danke
von
sweetangel80
am 21.07.2014, 20:34
aber warum schließt Ebay denn den Fall???
von
kemajasi
am 21.07.2014, 20:54
Weil es keine Pay Pal Zahlung war und sie nichts tun können. Wurde vom Kundenservice geschlossen.
von
sweetangel80
am 21.07.2014, 22:16
Nochmal anmahnen auf allen Wegen (Ebay, FB usw.), eine Frist setzen und dadurch die Möglichkeit geben entweder Geld zurück zu überweisen oder Ware zuzusenden und wenn alles nicht hilft, dann zur Polizei gehen und eine Strafanzeige wegen Betrug erstatten.
von
skypowerww
am 21.07.2014, 22:42
versicherten Versand? wenn nicht,sehe ich schwarz für dich
von
Pelle
am 21.07.2014, 22:49
Anzeigen! Komischerweise verschicken die nach Androhung sehr schnell.
von
Princess01
am 21.07.2014, 23:07
ja das mit der Anzeige kann ich bestätigen.
hatte hier auch so nen Fall, mit neuen Koffern. Der VK wurde allerdings gesperrt, ich rief ihn an , mailte ihm etc...nichts kam, keine Koffer ,kein Geld...als wir ihm 2 mal gedroht haben mit einer anzeige , ihm dann nochmal eine letzte Frist gaben....prompt war das Geld wieder auf dem Konto....
von
kemajasi
am 22.07.2014, 09:36
Wenn nicht, hast du schlechte Karten.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über.
von
Himbeere2008
am 22.07.2014, 14:26
ich würde anzeige bei der polizei erstatten wegen warenbetrugs. das kostet dich nichts und bringt die gute dame unter zugzwang. vielleicht zieht sie die nummer mit anderen auch ab, dann wäre es erst recht wichtig sie anzuzeigen.
von
mams
am 22.07.2014, 14:29
huhu
wenn unversichert wirst Du da zwar wenig ausrichten können aber der hat den Ärger und die rennerei, wird sich das dann zweimal überlegen ob das weiter so geht.
Theoretisch kann schon Ware auf dem Postweg verschwinden, ich kann da auch Lieder davon singen, allerdings spricht das Nichtreagieren des VKs für mich dagegen denn ich würde als betroffener sofort mal einen Nachforschungsantrag stellen und mich bemühen
dagmar
von
Ellert
am 26.07.2014, 15:03