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Ebay was soll ich tun??

Thema: Ebay was soll ich tun??

Hallo habe vor circa 3 wochen eine rote Bluse von SOXXC für 30 euro ersteigert, fragte 6 Tage nach bezahlung von der verkäuferin an, wann ich mit meiner ware rechnen kann... dann kam nur das ich ruhig bleiben soll, ware ist raus... dann kam keine mail mehr, habe ein fall eröffnet wurde von ebay dann geschlossen... was kann ich noch tun??? möchte meine ware oder geld zurück. das macht mich echt wütend... bei facebook habe ich sie auch gefunden... sie reagiert nun gar nicht mehr. danke

von sweetangel80 am 21.07.2014, 20:34



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

aber warum schließt Ebay denn den Fall???

von kemajasi am 21.07.2014, 20:54



Antwort auf Beitrag von kemajasi

Weil es keine Pay Pal Zahlung war und sie nichts tun können. Wurde vom Kundenservice geschlossen.

von sweetangel80 am 21.07.2014, 22:16



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

Nochmal anmahnen auf allen Wegen (Ebay, FB usw.), eine Frist setzen und dadurch die Möglichkeit geben entweder Geld zurück zu überweisen oder Ware zuzusenden und wenn alles nicht hilft, dann zur Polizei gehen und eine Strafanzeige wegen Betrug erstatten.

von skypowerww am 21.07.2014, 22:42



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

versicherten Versand? wenn nicht,sehe ich schwarz für dich

von Pelle am 21.07.2014, 22:49



Antwort auf Beitrag von Pelle

Anzeigen! Komischerweise verschicken die nach Androhung sehr schnell.

von Princess01 am 21.07.2014, 23:07



Antwort auf Beitrag von Princess01

ja das mit der Anzeige kann ich bestätigen. hatte hier auch so nen Fall, mit neuen Koffern. Der VK wurde allerdings gesperrt, ich rief ihn an , mailte ihm etc...nichts kam, keine Koffer ,kein Geld...als wir ihm 2 mal gedroht haben mit einer anzeige , ihm dann nochmal eine letzte Frist gaben....prompt war das Geld wieder auf dem Konto....

von kemajasi am 22.07.2014, 09:36



Antwort auf Beitrag von kemajasi

Wenn nicht, hast du schlechte Karten. Beim Versendungskauf geht die Gefahr beim C2C-Geschäft (Privatverkauf) gemäß § 447 Abs. 1 BGB in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß frankiert, adressiert und verpackt an den jeweiligen Versanddienstleister übergibt. In diesem Zeitpunkt hat der Verkäufer seine Leistungspflicht erfüllt und das Risiko, dass die Ware während des Transportes untergeht, beschädigt wird oder verloren geht, geht nunmehr auf den Käufer über.

von Himbeere2008 am 22.07.2014, 14:26



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

ich würde anzeige bei der polizei erstatten wegen warenbetrugs. das kostet dich nichts und bringt die gute dame unter zugzwang. vielleicht zieht sie die nummer mit anderen auch ab, dann wäre es erst recht wichtig sie anzuzeigen.

von mams am 22.07.2014, 14:29



Antwort auf Beitrag von mams

huhu wenn unversichert wirst Du da zwar wenig ausrichten können aber der hat den Ärger und die rennerei, wird sich das dann zweimal überlegen ob das weiter so geht. Theoretisch kann schon Ware auf dem Postweg verschwinden, ich kann da auch Lieder davon singen, allerdings spricht das Nichtreagieren des VKs für mich dagegen denn ich würde als betroffener sofort mal einen Nachforschungsantrag stellen und mich bemühen dagmar

von Ellert am 26.07.2014, 15:03