Eine Frage an die “Getrennte-Konten-Paare", ausgelöst durch eine Info-Veranstaltung zum Thema "Vorsorgevollmachten" (und den Hinweis,dass auch Ehepaare nicht "automatisch" ohne entsprechende Vollmacht für den Partner handeln und entscheiden können - was mir, im Gegensatz zu vielen anderen Teilnehmern, klar war):
Habt ihr gegenseitig Vollmacht über alle Konten eures Partners ?
Könnte ja im Notfall durchaus wichtig sein ......
von
Julie
am 12.11.2014, 20:28
Ja, wir haben gegenseitige Kontenvollmacht- nicht verheiratet.
von
Irish83
am 12.11.2014, 20:34
Verheiratet, getrennte Konto und geweils Vollmachten über den Tot hinaus
von
nicole812
am 13.11.2014, 07:57
Hm, wir haben zwar ein gemeinsames Konto aber mein Mann hat noch ein seperates Konto von dem die ganzen Rechnungen abgehen.
Da habe ich keine möglichkeit dran zu kommen im Notfall.
Werde das Thema Vollmacht heute wohl mal ansprechen, das wäre ja für den Notfall sehr wichtig!
Danke für den Tip!
von
pene.lope81
am 13.11.2014, 09:27
wir haben ein familenkonto und jeweils jeder ein eigenes.. Vollmachten haben beide zu allen Konten
von
+sumsebiene+
am 13.11.2014, 09:35
nein, bei uns hat niemand vollmachten aufs andere Konto.
ich meine, mich zu erinnern, daß man im Erbfall nach erhalt des erbscheins dann zugriff hat. würde bei Ehepaaren dann greifen.
Mitglied inaktiv - 13.11.2014, 09:56
Antwort auf diesen Beitrag
wobei ich nicht weiss wie lange ein solcher dauert
dagmar
von
Ellert
am 13.11.2014, 15:16
Antwort auf diesen Beitrag
Es ging mehr um die Situation "Partner im Koma", also auf jeden Fall nicht handlungsfähig, aber eben nicht tot.
Wie gesagt, das wurde in Kontext “ Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.“ angerissen......
von
Julie
am 13.11.2014, 18:14
hatte meine nahestehendste freundin vor etwa 6 wochen, partner im koma, nicht verheiratet, keine patientenverfügungg. entschieden wurde trotzdem nach ihrer einschätzung.
mein fazit: geldmacherei von notaren.
Mitglied inaktiv - 13.11.2014, 21:25
Antwort auf diesen Beitrag
da darfs sie keine Bank ranlassen.
Braucht man ja auch ein testament falls es dann zum Schlimmsten kommt als "nur Freundin" erbt man leider automatisch nichts
das hatten wir nämlich in der Verwandtschaft
dagmar
von
Ellert
am 14.11.2014, 06:03
wir sprechen von zwei verschiedenen Sachen.
patientenverfügung und kontovollmacht.
bei verheirateten und bei nicht verheirateten.
Mitglied inaktiv - 14.11.2014, 09:09
Antwort auf diesen Beitrag
"Habt ihr gegenseitig Vollmacht über alle Konten eures Partners ?
Könnte ja im Notfall durchaus wichtig sein ......"
+++
Stimmt, das eine ist was anderes,
und beides nicht identisch wenn man verheiratet ist und wenn nicht.
Manches geht sicher auch auf Kulanz zu regeln, beim Geld leider geht das nicht bei den Banken.
Wenn Du unverheiratet bist und ggf nicht im Testament stehst
keine kontovollmacht hast und es ist was, der Partner verstirbt
was ich keinem wünsche
Du galubst nicht wie Erben da nachforschen was wann wo vom Konto lief.
Di Bank die da dann einen ohne Vollmacht ranlies möchte ich nicht sein.
Aber so oder so
man sollte schon regeln was im Notfall ist,
nicht nur der Kinder wegen.
Dazu brauchts keinen Notar ausser bei komplizierten Sachen
wichtig ist dass es schriftlich irgendwo ist und man es herzeigen kann
dagmar
von
Ellert
am 14.11.2014, 09:16
Antwort auf diesen Beitrag
Man braucht doch weder für eine Patientenverfügung oder -vollmacht, noch für eine Kontovollmacht über den Tod hinaus einen Notar.
Das sind Papiere, die man hinlegt und hoffentlich niemals braucht.
Gerade Kontovollmacht ist da ggf. wichtig um die Familie am laufen zu halten.
von
shinead
am 14.11.2014, 09:25
stimmt, hast recht, hab mich da in notar-dislike-Stimmung vergallopiert.
ich wunderte mich darüber, daß meine Freundin trotz nicht verheiratet seins entscheiden konnte und zugriff zum online banken hatte. deswegen macht der ganze papierkram für mich wenig sinn.
nur a bladdl mehr in der ablage.
Mitglied inaktiv - 14.11.2014, 11:07
Antwort auf diesen Beitrag
Zugriff zum Online Banking hat im Zweifel der, der weiß wo PIN und TAN stehen. Da braucht es nicht zwingend eine Vollmacht für. Komisch wird es erst dann, wenn die Bank von der Krankheit "Wind" bekommt und nachvollziehen kann, dass der Kunde die Transaktionen nicht selbst durchgeführt hat.
Im Fall der Fälle tut eine solche Vollmacht nicht weh, erleichtert aber vieles.
Die Ablage erledigt ja zum Glück die Bank. Das muss man nicht selbst machen.
von
shinead
am 14.11.2014, 11:42
Ja, haben wir.
Ich kann an sein Konto, er kann an meins. Wenn was ist, muss es ja laufen.
Wir haben eine Auflistung von Konten (inklusive Zugangsdaten), Versicherungen und sonstigen Verträgen im Bankschließfach liegen, zu dem auch meine Eltern im Fall der Fälle Zugang haben. Dort sind auch die Vollmachten und Verfügungen sowie (beglaubigte) Kopien wichtiger Unterlagen (Haus, Versicherungen, Backups von Bildern, etc.) aufbewahrt.
von
shinead
am 13.11.2014, 10:18
Hallo
nein haben wir nicht.
hier kann man alles nachlesen zu Kto.vollmachten....
http://www.kontovollmacht.de/
viele Grüße
von
RR
am 13.11.2014, 10:34
Ja, haben wir :-) und ich habe zusätzlich bei meinen Eltern und bei Schwiegereltern auf den Girokonten Vollmacht.
von
Aprilbaby
am 13.11.2014, 13:11
...haben wir immer direkt bei Kontoeröffnung gemacht.
Lg Speedy
von
speedy
am 13.11.2014, 21:00