Überweisung für eine Ultraschalluntersuchung bei einem anderen Frauenarzt

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Überweisung für eine Ultraschalluntersuchung bei einem anderen Frauenarzt

Ich werde jetzt, während meiner zweiten Ss von einem Frauenarzt betreut, den ich für ganz kompetent halte. das Problem ist, dass mir die asuführlichen Untersuchung, an die ich gewohnt war von der ersten Ss, fehlen. Diesmal heißt es nur: " das Kind wächst, alles ist ok" Aus diesem Grund mache ich mir andauernd Sorgen...meine Hebamme hat mir geraten, mir eine Überweisung von meinem Frauenarzt geben zu lassen und zu einem sehr bekannten Gynäkologen zu gehen, der eigentlich nur Privatpatientinnen betreut. Er soll mir dann eine Ultraschalluntersuchung machen, um nach Detail zu schauen....Aus deiser Weise könnte ich vielleicht mein Frieden finden...Wie soll ich aber die Überweisung von meinem jetzigen FA verlangen, ohne das er beleidigt wird oder dass er etwas anderes davon versteht? Gruß

Mitglied inaktiv - 19.07.2009, 21:13



Antwort auf: Überweisung für eine Ultraschalluntersuchung bei einem anderen Frauenarzt

Hallo, das genannte "Problem" mit den „Wunschleistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen – nicht nur in der Schwangerschaft - ist sicher eines, welches in der letzten Zeit häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren/Patientin anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/ Im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Man sollte hier wissen, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Sie wird dann nur zu Lasten der anderen Beitragszahlerinnen abgerechnet. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe "schon mal" von dem ein oder anderen "umschifft" wird, ist bestens bekannt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 20.07.2009



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