in der kita meiner tochter sind seit letzter woche die ringelröteln.hab sie seitdem zu hause und mir am letzten donnerstag beim fa blut abnehmen lassen.
heute nun das ergebnis, daß ich wohl ne frische infektion habe lt. laborwerten. wie kann das denn sein? meine tochter hat bisher keine anzeichen.
nun sagte er, ich kann sie wieder in die kita geben.
ich selbst soll nun in 2 wochen wieder zum us und zur blutabnahme zu ihm. muß ich sonst noch was beachten?
kann man vor der geburt sicher feststellen, daß sich das baby ( bin in der 25. ssw ) nicht infiziert hat?
hatte ja mit dem gedanken einer hausgeburt gespielt, weiß nun nicht, ob diese dann möglich ist.
und zu den windpocken. der wert ist auch negativ und ein mädchen aus unserem haus hat die.
muß ich da was beachten, außer, den kontakt meiden? welche folgen kann das für das baby haben?
vielen dank
ulrike
Mitglied inaktiv - 27.07.2009, 14:47
Antwort auf:
ringelröteln und windpocken
Liebe Ulrike,
1. der Erreger der Ringelröteln ist das Parvovirus Typ 19. Nicht zu verwechseln mit dem Rötelnvirus, das die Röteln verursacht.
Fetale Komplikationen treten hauptsächlich bei mütterlicher Infektion gegen Ende des 1. Trimenons Schwangerschaftsdrittel und im 2. Trimenon auf. Hierzu gehören Wassereinlagerung in ca. 10-15 Prozent der akut infizierten Schwangeren und in seltenen Fällen eine Fehlgeburt.
Im letzten Teil der Schwangerschaft sind kaum mehr Folgen für das Kind zu erwarten. Das Intervall zwischen mütterlicher Infektion und der der kindlichen Komplikation kann zwischen 2 bis 17 Wochen variieren, beträgt aber in 80 Prozent zwei bis vier Wochen.
Hatte die Schwangere Kontakt zu einer Person mit Ringelröteln, sollte bei der betroffenen Schwangeren der Titer bestimmt werden. Wenn dieser negativ ist, sollte er nach 2-4 Wochen aber noch einmal bestimmt werden, um eine zwischenzeitliche Infektion nicht zu übersehen. Für den Fall einer fehlenden Immunität gibt es gegen die Ringelröteln - anders als bei den Röteln - keine Impfung. Hat die Schwangere nachgewiesenermaßen Immunität, dann hält diese erfahrungsgemäß zeitlebens an.
Im Falle einer Ansteckung der Schwangeren, sollte sie den Titer abwarten, denn der kann eine genauere Aussage über ihre Abwehrlage geben.
Im Fall einer Infektion sind dann über mehrere Wochen engmaschige Ultraschallkontrollen durch einen entsprechend erfahrenen Pränataldiagnostiker sinnvoll, um zu sehen, ob es zu Wassereinlagerungen beim Kind kommt.
Wichtig: es sind keine eigentlichen Fehlbildungen, wie bei der Rötelninfektion, die hervorgerufen werden, sondern .es kann beim Kind infolge der Ringelrötelninfektion zu extremer Blutarmut kommen. Dieses kann dazu führen, dass Blutübertragungen beim Ungeborenen notwendig werden.
2. eine ambulante Entbindung ist bei unauffälligem Verlauf der Infektion meist dennoch möglich.
3. gegen eine ambulante Entbindung, z.B. in einem Geburtshaus, ist erst mal nichts einzuwenden, sofern medizinisch seitens der Schwangerschaft oder der Vorgeschichte der Schwangeren nichts dagegen spricht.
Es wird allerdings jeder Frauenärztin/Frauenarzt von erfahrenen Juristen empfohlen, die Frau eingehend darauf hinzuweisen, dass bei etwaigen Komplikationen, das Risiko sowohl für das Kind als auch für die Mutter höher sind, als in einer Geburtsklinik. Dieses ist dann auch zu dokumentieren.
Deshalb sollte auch die Hebamme sehr gewissenhaft die Frauen aussuchen, um das Risiko für Mutter und Kind zu minimieren.
Das klappt sicher auch in den meisten Fällen, aber leider hören wir (und nicht die Frauen oder die Presse) von Fällen und Verläufen, die so sicher nicht wünschenswert sind, gerade deshalb, weil eben unter anderem auch nicht wie in der Klinik innerhalb weniger Minuten (15-20) ein komplettes Team für eine Notsituation da ist, oder auch kurzfristiger der diensthabende Arzt/Ärztin.
Wichtig ist in dem Zusammenhang das offene und wertfreie, aber dennoch objektive Gespräch mit den Eltern. Dieses sollte auch auf die möglichen Risiken, soweit es geht, eingehen
Es sollte aber meines Erachtens die mittlerweile überwiegend positive und unkritische Berichterstattung zur Geburt im Geburtshaus oder Hausgeburt, die die "technisierte Entbindung unter der sterilen Klinikatmosphäre" als zunehmend überholt darstellt, ersetzt werden durch eine objektivere Form der Darstellung.
Es darf nicht vergessen werden, dass erstens das Klientel der so genannten Geburtshäuser vorselektiert ist, da Risikofrauen in die Klinik geschickt werden und somit die Ergebnisse zwangsläufig gut ausfallen müssen. Darüber hinaus sollte man bedenken, dass bekanntermaßen in einigen Fällen die Sorgfaltspflicht zumindest zu denken gibt.
Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, die noch durch gelegentliche Anwesenheiten bei Geburten –auch in großen geburtshilflichen Abteilungen – gekennzeichnet ist, kann ich berichten, dass hier in sehr vielen Fällen die Frauen eben auch in einer sehr persönlichen Atmosphäre betreut werden, Medikamente nur bei Indikation oder Wunsch zum Einsatz kommen und auch die geborenen Kinder bleiben zunächst für 1-2 Stunden bei der Mutter, ohne, dass sie umgehend gewogen und gemessen werden würden. Dass das Personal dann wechselt, lässt sich am besten durch die Wahl einer Beleghebamme umgehen.
4. auch wenn es viele Schwangere nicht wissen, besitzen ca. 93-94% der schwangeren Frauen Antikörper und damit Schutz vor einer Erstinfektion mit Varizellen, dem Erreger der Windpocken.
Bei Infektionen im 1. und 2. Trimenon (d.h. bis zum 6. Monat) sind sehr selten Syndrome bei Neugeborenen beschrieben worden (wenige Fälle in der ganzen medizinischen Literatur!), die durch Hautnarben, Unterentwicklung einer Extremität, niedriges Geburtsgewicht und verschiedene Defekte gekennzeichnet sind.
Zu unterscheiden davon sind die Varizellen perinatal (d.h. um die Geburt): Tritt das Exanthem (der Hautausschlag) der Mutter früher als 4 Tage vor Entbindung auf, erhält das Kind mütterliche Antikörper, die es vor Infektion schützen oder die Manifestation mildern. Bei Eintritt des Varizellenexanthems zwischen 4. Tag vor und 2. Tag nach Entbindung ist ein solcher Schutz nicht mehr gewährleistet: Varizellen, die beim Kind dann in der 2. Woche nach der Geburt auftreten können für das Kind fatale Folgen haben.
Das so genannte Varizellen- Hyperimmunglobulin muss innerhalb von 96 Std, besser sind 72 Std nach Kontakt gegeben werden, wenn kein Immunschutz da ist, um einen Ausbruch abzuschwächen oder zu verhindern.
Nach vermeintlichem Kontakt sollte also zunächst der Immunstatus geprüft
In der Regel lässt sich anhand eines Titers schon sagen, ob eine Person nun Immunität hat oder nicht. Bestehen dennoch Zweifel, ist natürlich für all dieses Schwangeren ein gewisses (kleines) Restrisiko einer Infektion gegeben.
Sicher sollte bei fehlender Immunität Kontakt der Schwangeren oder ihrer Kinder zu bekanntermaßen Erkrankten gemieden werden.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 27.07.2009