Sehr geehrter Dr. Bluni,
gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, die "vorsichtige" Freude war groß, da es wirklich noch sehr früh ist.
Aus diesem Grund möchte ich mit meinem Arbeitgeber auch noch nicht darüber sprechen.
Allerdings steht für mich eine Dienstreise nach Namibia (10 Std. Flugzeit) an, für die mein Arbeitgeber so kurzfristig keinen Ersatz finden würde, auf die ich mich aber auch sehr freue. Beim Abflug wäre ich Anfang 6. Woche.
Grundsätzlich ist das Malariarisiko durch die momentane Trockenheit extrem gering, trotzdem möchte ich mich bestmöglich schützen.
Kennen Sie ein Antimückenmittel, das ich guten Gewissens im ersten SS-Drittel verwenden kann? Gekauft habe ich Nobite Sensitive und Armbänder mit natürlichen Duftstoffen.
Kann ich bei einem medizinischen Zwischenfall (die so früh ja leider grundsätzlich auftreten können) KV-technische Probleme bekommen, wenn ich meinem Arbeitgeber die SS vorläufig noch nicht mitteile?
Die Reisedauer sind nur 13 Tage.
Herzlichen Dank im Voraus.
von
Pucki83
am 25.12.2019, 22:45
Antwort auf:
Mückenschutz in Frühschwangerschaft
Hallo,
1. zunächst einmal haben wir für diese spezielle Frage "Flugreise in ein "exotisches Land" in der Schwangerschaft" einen sehr hilfreichen Infotexte unter der Adresse
https://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/reisen-fernreisen-u-fliegen.htm
( bitte den Link kopieren und in den Browser einfügen)
hinterlegt.
2. und wenn Sie dort unter einem der Reiseinfolinks (www.crm.de) nachlesen, gibt es bezüglich Namibia u. Malaria doch sehr beachtenswerte Warnungen für die verschiedensten Regionen. Das bedeutet, dass wir gemäß der Empfehlungen in unserem Text von Reisen in solche Gebiete grundsätzlich abraten werden.
3. dieses auch losgelöst, ob die Schwangere wegen fehlender Risiken fliegen darf.
4. darüber hinaus schreibt das Land vor, dass bei entsprechenden Zwischenstopps eine Gelbfieberimpfung vorliegt.
5. die Rahmenbedingungen der gesundheitlichen Versorgung werden in großen Teilen des Landes sicher nicht so richtig den deutschen Bedingungen entsprechen
6. wie es mit der eventuellen Kostenübernahme von Behandlungen aussieht, müssen Sie mit dem Arbeitgeber (Dienstreise) u. Ihrer Krankenversicherung besprechen. Und zwar bitte im Vorfeld.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 26.12.2019