Hallo Herr Dr. Bluni, ich (39) arbeite in einem Kindergarten als Heilpädagogin in Vollzeit. Ich habe keinen Zytomegalie-Immunschutz. Wie wäre es nun, falls ich schwanger würde? Müsste ich mit einem Beschäftigungsverbot ab Bekanntwerden der SS rechnen? Zum Arbeitsumfeld: Es gibt eine separate Krippe in meiner Einrichtung, in der ich aber nicht arbeite. Der Kindergartenbereich hat vier Gruppen, die nach dem Offenen Konzept arbeiten. Das heißt, alle Kinder können sich in allen Räumen frei bewegen, unabhängig, in welche Stammgruppe sie gehören. Die anderen Stammgruppen nehnen auch Kinder unter drei Jahren auf. In meiner Gruppe können keine Kinder unter drei aufgenommen werden, da wir schon vier Integrationskinder mit diversen Behinderungen/Schwierigkeiten zusammen mit den übrigen Kindern betreuen. Ich bin hauptsächlich als Heilpädagogin für diese vier Kinder zuständig, bin aber natürlich für alle Kinder da. In meinen Aufgabenbereich fallen auch teils pflegerische Tätigkeiten, primär sichere ich aber die heilpädagogische Förderung und Integration der Kinder. Es wäre möglich, z. B. nicht zu wickeln oder Kinder nicht beim Toilettengang zu begleiten, sofern dies ein Berufsverbot abwenden würde. Wie ist die Lage aus Sicht des Arbeitsrechts bzw. des Arbeitgebers? Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorab!
von Wartender Mond am 05.02.2013, 16:18