Sehr geehrter Herr Dr. med. Bluni, erst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und meinen Beitrag lesen. Des weiteren hoffe ich sehr, dass Sie meine Frage beantworten können und ich somit nicht weiter endlos verzweifeln muss. Zu meiner jetzigen Situation: Ich bin in der neunten Woche schwanger, mache ein Fernstudium und arbeite als Teilzeitkraft ( 100 stunden) in der Gastronomie, als Servicekraft. In den ersten Wochen meiner Schwangerschaft, schrieb meine Frauenärztin mich aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden für einen kurz Zeitraum, von insgesamt 2-3 Wochen krank. Meinen AG informierte ich relativ schnell über die Schwangerschaft und bat ihn darum gewisse Mutterschutz Maßnahmen zu ergreifen. Dieser, hatte allerdings kein großes Interesse daran " seinen Betrieb komplett nach mir zu richten oder umzuorganisieren " so das mein Arbeitgeber mir einen Tag, nachdem die letzte Krankmeldung auslief, ein Beschäftigungsverbot ausstellte! Begeistert bin ich darüber nicht, denn schließlich bin ich ja nicht krank und könnte geringfügige Arbeit leisten. Des Weiteren kommt nur noch hinzu, dass mein Arbeitsvertrag angeblich am 30. September dieses Jahr auslaufen soll. Das der Arbeitsvertrag dann auslaufen soll, müsste meines Erachtens nach auch nicht zulässig sein, da ich bereits im dritten Beschäftigungsjahr dort bin und mein Chef den Vertrag bisher immer wieder um ein Jahr verlängert hat. Beginn des Arbeitsverhältnisses war der 30.9.2014. Ich Wie ich im Nachhinein erfahren habe, geht dies aber nur bis zu maximal zwei Jahren, soweit kein wichtiger Grund vorliegt- welcher nicht vorliegt. D.h., eigentlich ist der Arbeitsvertrag ungültig und müsste inzwischen unbefristet sein, da er nicht richtig abgeschlossen wurde!?Gerne möchte ich die Verträge auch einem Rechtsanwalt übergeben. Nun ergeben sich für mich folgende Fragen: behält der Arbeitsvertrag seine Gültigkeit? – Auch, wenn er rechtlich nicht richtig abgeschlossen wurde?! Darüber hinaus, falls der Arbeitsvertrag doch gültig ist und zum 30. September ausläuft, ich in einem Beschäftigungsverbot bin (welches der Arbeitgeber ausgesprochen hat) steht mir dann entweder A. Arbeitslosengeld oder B. nur Hartz IV zu? Darüber hinaus, bin ich nicht verheiratet und werde in den nächsten Wochen mit meinem Partner zusammen ziehen. Ich danke Ihnen vielmals für eine Antwort! Da ich inzwischen wirklich mit den Nerven am Ende. Ganz lieben Gruß
von PennyPönch am 26.05.2017, 17:00