Wer kommt in die Schule?

Buchstaben und Zuckertueten haengen an der Leine

© Adobe Stock, Jan Engel

Stillsitzen, zuhören und sich über eine längere Zeit konzentrieren - in der Schule wird einem Kind so einiges abverlangt.

Dazu muss es natürlich entwicklungsbedingt in der Lage sein und entsprechende Fähigkeiten vorweisen können. Kurz und gut, es muss "schulreif" oder "schulfähig" sein.

Aber: Wer bestimmt eigentlich darüber, wann ein Kind in die Schule gehen soll? Und wer entscheidet, ob es auch tatsächlich reif für die Schule ist?

Wann werden Kinder eingeschult?

Von Seiten des Staates ist der Zeitpunkt der Einschulung genau festgelegt, und zwar durch die "Stichtagregelung". Ist ein Kind bis zu einem besonderen Stichtag sechs Jahre alt, so muss es zum nächst möglichen Termin - also zu Beginn des nächsten Schuljahres - in die Schule gehen. In den meisten Bundesländern ist dieser Stichtag der 30. Juni, in einigen Ländern auch der 30. September, in Berlin noch etwas später. Dies wird von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, denn das Bildungssystem ist ein Kompetenzbereich der Länder. Alles, was die Schule betrifft, darf also von den Bundesländern individuell geregelt werden. Ausnahmen von der Stichtagregelung sind allerdings auch immer möglich, sei es, weil ein Kind aus bestimmten Gründen schon früher eingeschult werden soll. Oder eben erst ein Jahr später, wenn es zum vorgesehen Termin noch nicht so weit ist.

Was sind Kann- und Muss-Kinder?

Muss-Kinder sind alle, die zum Stichtag 6 Jahre alt sind und deshalb in die Schule "müssen". Sie können nur in Ausnahmefällen für ein Jahr zurückgestellt werden - und das muss dann auch von den Eltern beantragt und von der zuständigen Schulleitung genehmigt werden. Kann-Kinder sind Kinder, die ihren 6. Geburtstag nach dem Stichtag feiern. Auch das ist wieder je nach Bundesland etwas unterschiedlich. In Bayern können z.B. auch Kinder eingeschult werden, die zum Stichtag gerade erst fünf geworden sind. Bei allen Kann-Kindern gilt aber: die Eltern müssen einen schriftlichen Antrag auf frühzeitige Einschulung stellen, und der muss durch ein schulärztliches oder schulpsychologisches Gutachten bestätigt werden.

Was bedeutet Schulpflicht?

Mit der Einschulung beginnt für alle Schulkinder die allgemeine Schulpflicht, die - wiederum je nach Bundesland unterschiedlich - 9 bis 12 Jahre dauert. Deutschland gehört übrigens zu den ganz wenigen Ländern, in denen Kinder im wörtlichen Sinne in die Schule gehen müssen. Bei unseren europäischen Nachbarn gibt es lediglich eine "Bildungspflicht". Ein Kind darf dort auch zuhause unterrichtet werden, sofern die Eltern für die ordnungsgemäße Ausbildung sorgen können.

Schulpflicht beinhaltet, dass die Eltern sich darum kümmern müssen, dass ihr Kind rechtzeitig für die Schule angemeldet wird und regelmäßig die Schule besucht, ansonsten machen sie sich strafbar. Was hier aber so streng klingt, hat auch eine sehr positive Seite: Der Staat hat die Verpflichtung, für die Bildung der Kinder zu sorgen und muss die dafür notwendigen Mittel (Schulen, Lehrer, Bücher, etc.) zur Verfügung stellen. Und jedes Kind in Deutschland - egal welcher Herkunft oder Religion - hat das Recht sie zu nutzen.

Wer ist schulfähig?

Ob ein Kind zum Termin tatsächlich schulfähig ist, wird dann noch einmal gezielt überprüft durch die Schuleingangsuntersuchung oder den Schulreifetest. Hier werden die verschiedenen Entwicklungsbereiche von einem unabhängigen Arzt oder einer Ärztin untersucht: der körperliche ebenso wie der geistige und der soziale Entwicklungsstand.

Keine Angst vor der Schuluntersuchung!

Eltern sind oft nervös und machen sich große Sorgen, ob ihr Kind den Schulreifetest besteht oder vielleicht am Ende gar "durchfällt". Doch das ist normalerweise unbegründet. Ein Arzt überprüft lediglich, ob Ihr Kind normal und altersgerecht entwickelt ist. Sofern Sie mit ihm bei den regelmäßigen U-Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt waren, ist bestimmt alles in Ordnung. Ihr Kind wird hier keineswegs "auf Herz und Nieren" geprüft, wie viele annehmen. Der Nachteil ist aber auch: ob Ihr Kind tatsächlich noch Defizite hat und vielleicht doch lieber noch ein Jahr im Kindergarten bleiben sollte, wird bei dieser meist eher oberflächlichen Untersuchung auch leicht übersehen. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen Zweifel an der Schulreife Ihres Kindes haben, sollten Sie deshalb selber die Initiative ergreifen, mit Ihrem Kinderarzt sprechen und eine mögliche Zurückstellung ansprechen.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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