Privatschulen werden immer beliebter. Bereits knapp acht Prozent aller Schüler in Deutschland besuchten im vergangenen Schuljahr eine private Schule - Tendenz steigend.
Kleine Klassenstärken, engagierte Lehrer und eine bessere Ausstattung mit Lehr- und Lernmaterialien sprechen zunehmend mehr Eltern an, die sich bereits ab der Grundschule die besten Lernbedingungen für ihr Kind wünschen und auch leisten können.
Vergleich Privatschule - staatliche Grundschule
Privatschulen und auch private Grundschulen unterscheiden sich aber auch auf Verwaltungsebene von staatlichen Schulen: Öffentliche Schulen werden von einer öffentlichen Stelle oder Behörde verwaltet, wie z. B. dem kommunalen Schulamt und dem Kultusministerium.
Privatschulen und private Grundschulen werden von nichtstaatlichen Organisationen verwaltet, wie beispielsweise von kirchlichen Trägern, Vereinen oder privaten Einrichtungen. An dieser Stelle greift auch ihre Existenzberechtigung, die im Grundgesetz, Artikel 7 verankert ist. Private Grundschulen müssen demnach ein "besonderes pädagogisches Interesse" anerkannt haben. Sie können auch auf Antrag von Erziehungsberechtigten eingerichtet werden, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden sollen und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht. Kurz gesagt: Eine private Grundschule in Deutschland muss also entweder eine bestimmte Religion lehren oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgen, wie beispielsweise Montessori- und Waldorfschulen es tun.
Dabei unterscheidet man bei Privatschulen nochmals zwischen staatlich abhängigen und unabhängigen Privatschulen. Die Abhängigkeit bezieht sich dabei nicht auf die Verwaltung, sondern auf die finanziellen Mittel, die der Staat gewährt: Staatlich abhängige Schulen beziehen mindestens 50 Prozent ihrer Finanzierung vom Staat, bei unabhängigen Schulen übernimmt der Staat weniger als 50 Prozent der Kernfinanzierung.