Hallo Frau Bader, ich habe Resturlaubsanspruch aus 2009. Mitte 2009 bin ich in Mutterschutz und anschließend in eine zweijährige Elternzeit, 2011 dann nahtlos in den nächsten Mutterschutz und wiederum in die zweijährige Elternzeit, die nun diesen Sommer ausläuft. Auf welchen Urlaub habe ich nun bei Wiederaufnahme bzw. evtl. Kündigung (-> Auszahlung ?) Anspruch ? - Auf die Urlaubstage aus 2009 ? - Auf die Urlaubstage aus dem Mutterschutz 2011 ? Vielen Dank für Ihre Hilfe !
von 3m am 08.01.2013, 21:12