Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

Hallo Frau Bader, Mein erstes Kind ist im Mai 2012 geboren. In dieser Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot von Beginn an. Ich bleibe 13 Monate Zuhause bis Mitte Juni . Bekomme also für 12 Monate Elterngeld und den 13. überbrücke ich aus eigenen Mitteln. Ich würde nun gern meine Elternzeit um zusätzliche drei Monate verlängern-also erst ab Mitte September wieder mit der Arbeit beginnen aus privaten Gründen. Wir planen aber ein zweites Kind. Wenn ich nun während dieser Elternzeit erneut schwanger werden würde, würde ich wahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dieses gilt dann ab meinem eigentlichen Arbeitsbeginn ab Mitte September . Ist es richtig, das ich ab Arbeitsbeginn trotz Beschäftigungsverbot volles Gehalt bekommen würde? Holt sich mein Arbeitgeber dieses Geld von der Krankenkasse wieder? Oder muss ich wenigstens ein Tag arbeiten gehen? Kann mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag runtersetzen auf Teilzeit ohne meine Zustimmung? Wie berechnet sich dann das Elterngeld für mein zweites Kind? Wird das Gehalt aus dem Beschäftigungsverbot plus Gehalt aus den Monaten vor der erstes Geburt genommen bis man 12 volle Monate hat? Oder berechnet sich Elterngeld auf Elterngeld ? Oder entsteht durch meine elternzeitverlängerung ohne Einkommen ein Nachteil für die erneute Berechnung fürs Elterngeld 2? Vielen dank für die beantwortung. LG

von Lottachen2012 am 05.05.2013, 10:45



Antwort auf: Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

Hallo, wenn Sie die EZ verlängern, sind Sie nicht im BV, erst ab dem ersten Arbeitstag, und dann erst bekommen Sie den vollen Lohn, den die KK dem AG erstattet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2013



Antwort auf: Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

Ein Beschäftigungsverbot kann nur greifen, wenn man tatsächlich von einer Arbeit fern gehalten werden muss - also erst nach dem Ende der Elternzeit. Verlängerst du deine Elternzeit, dann gilt das BV eben erst später. Ja, sofern du für die Zeit nach der Elternzeit nicht Teilzeit vereinbart hast, bekommst du ab Elternzeitende auch mit BV deinen vollen Mutterschutzlohn. Und ja, der AG kann sich das Geld von der KK wieder holen. Nein, du musst keinen einzigen Tag arbeiten gehen. Nein, eine Vertragsänderung geht nicht einseitig. Das Elterngeld berechnet sich genauso wie fürs erste Kind: aus dem Einkommen der letzten 12 Kalendermonate. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeldbezug werden ausgenommen und vorn dran gesetzt. Es zählen also Monate mit BV und auch Monate (zB LM 13), in denen man "nur" in Elternzeit war. Nein, Elterngeldbezugsmonate werden nicht berechnet. Ja, Elternzeit ohne Elterngeldbezug und ohne Einkommen ziehen den Schnitt nach unten. (mach bitte beim nächsten Mal ein paar Absätze, dann liest den Text vielleicht auch noch jemand anderes) Gruß Sabine

von SumSum076 am 05.05.2013, 11:05



Antwort auf: Wie wird mein Elterngeld berechnet für das zweite Kind ?

Der Verlängerung der Eternzeit muss der AG zustimmen, da Du unter 2 Jahren genommen hast, kann er ablehnen. Fürs Elterngeld wie meine Vorschreiberin schon erklärte,alles ohne Eterngeld und Einkommen vor neuem Mutterschutz wird mit 0€ gewertet und lassen das neue Elterngeld dementsprechend sinken, je nachdem wie viele es sind. Monate mit Elterngeld im ersten Lebensjahr, werden durch den alten Lohn ersetzt. Plus Geschwisterbonus von 10% des neuen Elterngeldes bis das vorherige Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 05.05.2013, 12:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...


Elterngeld beim zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - ...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...