Hallo Frau Bader
Ich bin im Januar 2017 in Elternzeit gegangen. Beantragt habe ich für 1 Jahr. Somit bis Januar 2018.
Jetzt bin ich geplant wieder schwanger geworden. Der ET ist vorrausichtlich im August 2018, somit könnte ich doch, bis Juni / Juli 2018 wieder arbeiten gehen oder? Wie wird es dann berechnet?
Liebe Grüße
von
Pia123
am 16.10.2017, 05:20
Antwort auf:
Wie wird das Elterngeld berechnet
Hallo,
natürlich kann sie wieder arbeiten gehen.
Das Elterngeld berechnet sich nach den Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgenommen werden Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat. D.h., wenn sie wieder voll arbeiten gehen, bekommen Sie auch insgesamt das volle Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2017