Wie berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind innerhalb der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind innerhalb der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit der Geburt meiner Tochter (27.03.13) in Elternzeit und habe das Elterngeld auf zwei Jahre aufgeteilt. Das heißt ich bekomme noch während der Bezugszeit des zweiten Jahres das zweite Kind. Nun habe ich gelesen dass in diesem Fall zur Berechnung normalerweise das Gehalt von vor der ersten Entbindung genommen wird. Soweit so gut. Ich habe nun zum Beginn des Mutterschutzes im Oktober die Elternzeit beim Arbeitgeber gekündigt, d.h. ich müsste während des Mutterschutzes mein volles Gehalt bekommen. Außerdem habe ich im zweiten Lebensjahr meiner Tochter ab und an stundenweise auf Arbeit ausgeholfen (verdienst zwischen 70 und 150€). Wird dieses Gehalt dann für die Berechnung des Elterngeldes herangenommen? Das waren ca 7Monate. Also wird dann von diesen sieben Monaten das Gehalt genommen und von den letzten fünf Monaten vor Entbindung Nummer eins? Ich hoffe die Frage ist verständlich und ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen.

von Naddilein am 08.09.2014, 22:16



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind innerhalb der Elternzeit

Hallo, 1. Nein, das stimmt nicht. Entscheidend ist das Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Die Monate, in denen man Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat, werden herausgerechnet. 2. Wenn Sie zu Beginn des Mutterschutzes den Vertrag beenden, teilt der Arbeitgeber nicht mehr. Dann bekommen Sie Leistungen von der Krankenkasse. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2014



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind innerhalb der Elternzeit

Trotz Splittung ist der Bezugszeitraum beim Elterngeld nur das erste Lebensjahr. Es zählt das Einkommen zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz. Sind das weniger als 12 Monate, werden die fehlenden aus der Zeit von vor Kind 1 herangezogen. Wenn im Okt 2014 der neue Mutterschutz beginnt, zählt das Einkommen der Monate Sep 14 bis Apr 14 (=6 Monate) und noch weitere 6 "von früher". Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.09.2014, 00:30



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