Hallo,
folgende Situation:
Ich bin für die Geburt meines Kindes, die kurz bevorsteht, im Januar für dreieinhalb Wochen in Elternzeit. Für diesen ersten Lebensmonat möchte ich auch Elterngeld beantragen. Das was ich im Januar an Gehalt (mtl. ca. 3000 €) bekomme - denn eine Woche bin ich im Januar ja erwerbstätig - wird dann von meinem 1800€-Elterngeld abgezogen. So ist mein Stand - okay.
Wer aber für einen Lebensmonat Elterngeld beantragt, MUSS das auch noch für einen zweiten tun?!? So verstehe ich den Elterngeldantrag. Ich werde also "gezwungen", noch einmal für einen Lebensmonat Elterngeld zu beantragen?
Heißt das für mich, dass ich genauso "gezwungen" werde, auch noch einmal einen Monat (oder wie jetzt dreieinhalb Wochen) in ElternZEIT zu gehen? Oder kann ich einfach z.B. im siebten Lebensmonat Elterngeld beantragen, aber dann NICHT in ElternZEIT gehen, mein normales Gehalt beziehen - und dann eben 0 € Elterngeld, weil alles abgezogen wird?
Inwiefern müssen Elterngeld und Elternzeit also parallel laufen? Bekommt die Elterngeldstelle überhaupt mit, wann ich in Elternzeit bin? Interessiert es sie überhaupt?
Vielen Dank im Voraus. LG B
von
Benno1234
am 05.01.2015, 09:28
Antwort auf:
wenn Elterngeld - dann zwei Monate Pflicht?
Hallo
Sie werden zu nichts gezwungen.
Im Gesetz ist geregelt, dass, wenn man Elterngeld bekommen möchte, mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen muss.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2015
Antwort auf:
wenn Elterngeld - dann zwei Monate Pflicht?
Du musst zwei komplette Lebensmonate nehmen.
Wird Kind am 07.01. geboren also vom jeweils 7. eines Monats bis zum 06. des Folgemonats.
Und natürlich bekommt die Elterngeldstelle das mit, der AG muss es denen bestätigen.
In Elternzeit kann man bis zu 30 Stunden arbeiten. Vielleicht ist das eine Alternative für Euch.
3,5 Wochen geht auf jeden Fall nicht beim Elterngeld, es müssen ganze Lebensmonate sein. Und ja, mindestens 2 um überhaupt Elterngeld zu bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2015, 09:45
Antwort auf:
wenn Elterngeld - dann zwei Monate Pflicht?
3,5 Wochen geht eh nicht. Nimmst du weniger als 2 Lebensmonate, dann mußt du geld das du bekommen hast wieder zurückzahlen. Und Lebensmonat bedeutet, ist euer Kind am 10.01.15 geboren, läuft der Monat vom 10.01-09.02.15. Hat also nichts mit den kalendarischen Monaten zu tun.
Elternzeit bedeutet, du darfst nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. heisst aber auch, du kannst eben die Arbeitszeit kürzen UND Elterngeld beziehen - es wird dann halt nur entsprechend gekürzt. Nur für denn Fall der Fälle das dich zwei Monate arbeitstechnisch nicht umsetzen lassen.
Und, wenn du ebenso wie die Mutter (die wegen Mutterschutz) die ersten beiden Monate daheim bleibst, verbraucht ihr 4 Monate. Muß sie berücksichtigen bei ihren Daten. Heißt also, bleibt ihr beide paralell daheim, ist der Elterngeld-Anspruch spätestens zum 1ten Geburtstag durch. die beiden ersten Monate wo die Mutter daheim ist wegen Mutterschutz, werden ihr IMMER beim Elterngeld mit angerechnet. Nur bekommt sie meist kein Elterngeld ausgezahlt, da - wenn Mutterschaftsgeld bezogen wird - das in der Regel höher ist.
Mitglied inaktiv - 05.01.2015, 10:27
Antwort auf:
wenn Elterngeld - dann zwei Monate Pflicht?
zu meiner Frage vom 5.1. habe ich das Meiste ja jetzt verstanden; aber:
die Geburt steht nun unmittelbar bevor; ich weiß, dass man zwei Elternmonate beim ElternGELD nehmen muss, und dass hierbei Lebensmonate gemeint sind; was man in diesen Lebensmonaten verdient, wird vom Elterngeld abgezogen;
Ich habe vom 7.1.-30.1. Elternzeit - so ist es nun einmal, das ist auf der Arbeit seit über sieben Wochen (!) so organisiert. Ich möchte im ersten LM Elterngeld beantragen, und ich weiß, dass ich beim Elterngeld nun mal einige Abzüge im diesem ersten LM haben werde (der in Wahrheit ja noch gar nicht angefangen hat) - okay.
Nun schreiben Sie aber in Ihrer letzten Antwort an mich, Frau Bader:
IM GESETZ IST GEREGELT, DASS, WENN MAN ELTERNGELD BEKOMMEN MÖCHTE, MINDESTENS ZWEI MONATE ELTERNZEIT NEHMEN MUSS.
Man MUSS also nicht nur zwei Monate ElternGELD beantragen, sondern auch zwei Monate in ElternZEIT gehen? Ich MUSS also auf jeden Fall über meine bisherigen 24 Tage Elternzeit (die habe ich schriftlich, und in denen befinde ich mich ja auch seit heute) noch weitere 36 (?) Tage in ElternZEIT gehen?
Also: Wer Elterngeld beantragt, muss das für zwei Monate tun - okay. Aber auch zwei Monate ElternZEIT sind PFLICHT? Ich hatte eigentlich gedacht, ich beantrage pro forma z.B. im siebten Monate Elterngeld, gehe aber voll arbeiten, beziehe mein normales Gehalt und erhalte dann 0 Elterngeld, weil alles abgezogen wird. Ich will ja nur für den ERSTEN LM Elterngeld bekommen...
Schwieriger als jede Steuererklärung... Aber auf jeden Fall vielen Dank! LG
von
Benno1234
am 07.01.2015, 09:37