Andalova
Guten Tag, Ich habe mal eine Frage... Eine Freundin von mir ist schwanger (26. SsW). Sie hatte bisher 100% gearbeitet und hat im Oktober (13. SsW) ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ihr Vertrag war nur bis Dezember 2016 zu 50% unbefristet und zu 50% befristet... Aber da sie ja dann schon im BV war gab es keine Verhandlungen mehr darüber ob die auslaufenden Prozente weiter gegeben werden oder ob sie nur noch 50% arbeiten kommen kann. Bisher hat sie ihr volles Gehalt der 100% Stelle bekommen und diesen Monat plötzlich nur noch das halbe Gehalt. Ist das so rechtens? Das Entgelt für das BV wird doch anhand des Gehaltes der 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet oder nicht? Hätte sie nicht vom Arbeitgeber wenigstens darüber informiert werden müssen dass sie jetzt nur noch das Gehalt für die 50% Stelle bekommt? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, sie bekommt das, was sie ohne BV bekäme. Also 50 %. Sonst stünde sie ja besser da als ohne SchwS Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Im BV bekommt man das, was man auch verdienen würde. Da ein Vertrag ganz legal ausgelaufen ist, ist die Auszahlung völlig richtig. Er war ja befristet, da braucht es keinerlei weitere Informationen vom AG, das Ende steht ja im Vertrag.
chrissicat
Wenn 50% der Stelle bis Dezember befristet war, ist es korrekt, dass sie jetzt nur noch die Hälfte bekommt. Während dem Beschäftigungsverbot bekommt man das gleiche, was man auch bekommen würde wenn man arbeitet. Da sie aktuell nur einen 50%-Vertrag hat, bekommt sie auch nur das Entgelt für 50%.
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