Hallo Frau Bader, ich habe eine weitere Frage zum Thema Kündigung während der Elternzeit. Mein Arbeitsverhältnis besteht seit dem 01.10.2011. Meine Elternzeit läuft zum 02.08.2015 aus. Mein Arbeitgeber plant nach der EZ nicht weiter mit meiner Arbeitskraft. Er hat es wohl auf einen Aufhebungsvertrag abgesehen, um das Arbeitsverhältnis zu lösen. Ist Folgendes richtig und in Ordnung? Alternativ kündigt er das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der Kündigungsfrist zum 30.09.2015 – unter Fortzahlung des bisherigen Gehaltes (während des Zeitraums 02.08. - 30.09.2015). Zusätzlich beträgt die übliche Abfindungshöhe 2 Monatsgehälter, da als Grundlage für die Abfindungshöhe die Dauer der Betriebszugehörigkeit herangezogen wird und in jedem Falle die Elternzeit einbezieht. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung Liebe Grüße H.
von Hedonistin am 20.02.2015, 11:32