Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Hallo, Nach 2-maligem Fragen moechte ich gern wissen,warum ich als einzige keine kurze Antwort auf meine Frage von Ihnen bekomme? Soll ich sie anders formulieren oder ähnliches? Danke! Ich habe damals für unser 1.kind 2 Jahre elternzeit beantragt. Nach 18 Monaten haben wir ein 2. Kind bekommen und ich habe die 2.Elternzeit direkt mit Geburt begonnen. Kann ich die noch nicht beanspruchten 6 Monate (bzw. 18 Monate,das 3. Jahr war ja noch nicht beantragt) Elternzeit vom 1.kind an die des 2.Kindes anhaengen? Ist dies seitens des AG zustimmungsbeduerftig?

von sonne3 am 24.02.2012, 23:08



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Hallo, mein Schreibtisch quilt im Moment über und ich komme kaum rum. Da kann mir schon mal eine Frage durchrutschen. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.02.2012



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Wenn Sie die 1. EZ unter Hinweis auf die Geburt von Kind 2 abgebrochen haben liegt ein wichtiger Grund iSd BEEG vor. Wenn Sie zudem mitgeteilt haben, dass Sie die restlichen Monate der EZ von Kind 1 aufheben und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchten muss der AG idR zustimmen, es sei denn dass betriebliche Gründe entgegen stehen. Es gibt zu den Details ein Urteil des BUndesarbeitsgerichtes, gehen Sie mal dort auf die Homepage und nutzen Sie die Suchfunktion mit dem Stichwort "Elternzeit beenden, Geburt weiteres Kind". VG

von Lina_100 am 25.02.2012, 08:44



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Wichtig ist erstmal zu wissen, ob du schriftlich die erste Elternzeit zur Geburt von Kind 2 abgebrochen hast. Wenn nicht, dann läuft die erste Elternzeit ganz normal aus. Erst danach schließt sich die zweite Elternzeit an. (Was hat denn der AG bestätigt?) Wenn du die erste EZ abgebrochen hast, hast du ja noch 18 Monate übrig. Wenn deinem AG das egal ist, wann du welche Elternzeit nimmst (und er dem zustimmt), dann kannst du auch zuerst die Elternzeit von Kind 2 zuende machen (weils eigentlich gehopst wie gesprungen ist). Will er aber nicht, dann wirds kompliziert: Du darfst (formal) nur bis zu 12 Monate über den dritten Geburtstag hinaus übertragen. Wenn du also die max 3 Jahre pro Kind nehmen wolltest, müsstest du die Elternzeiten der Kinder so mixen, dass die jeweils ersten 2 Jahre Elternzeit vor dem jeweils 3. Geburtstag des Kindes genommen sind. Aber wie gesagt, manchen AG ist das egal, denen kann man vereinfacht schreiben "Ich hab nun zwei Kinder, also will ich auch 6 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie sehen mich erst zum 6. Geburtstag meines ersten Kindes wieder." Gruß Sabine

von SumSum076 am 25.02.2012, 09:19



Antwort auf: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Lg

von sonne3 am 25.02.2012, 21:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...