Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine rechtliche Frage zu meinem Urlaub aus dem Jahr 2014. Ich habe mein Kind im Juli bekommen, eine Frühgeburt. Eine Woche vor dem gesetzlichen Mutterschutz. Dadurch hat sich der Mutterschutz auch bis in den November verlängert. Im März wurde ich aber schon in das BV geschickt. Mein Arbeitsvertrag lief dieses Jahr im Februar aus, wurde von mir aus nicht verlängert. Nun ist mir am Wochenende mein verbliebener Urlaub aus dem Jahr 2014 eingefallen. Ich habe sie auch nicht ausgezahlt bekommen. Ich habe sie wirklich in der ganzen Aufregung des Mama-seins vergessen. Ich habe bis zum BV keinen genommen, hatte 24 Tage. Meine Frage(n): Kann ich dieses noch geltend machen? Wieviele Tage oder alle 24? Oder sind die Urlaubstage mittlerweile verfallen? Ich möchte Sie gern vorher um Rat bitten, bevor ich mit meinem früheren AG in Kontakt trete. Vielen Dank im Voraus.
von MarlenDee am 02.11.2015, 09:55