Ich erwarte in Kürze mein 3. Kind. Nach einem Jahr EZ möchte ich wieder in TZ (ca. 80%) arbeiten. In unserem Betrieb (Privatschule in Hessen) sind die Unterrichtszeit von 8.00h - 16.30h. Bei anderen TZ-Kräften wurden familiäre Belange oder andere berufliche Verpflichtungen bisher berücksichtigt. Nun sagt meine Chefin, ich solle mich auf die Arbeitsstunden pro Woche festlegen, sie könne mir aber keine Zusage über deren Verteilung machen, also ob ich vormittags oder nachmittags unterrichten muss. Davon ist aber alles abhängig, denn wenn die Stunden vormittags liegen, könnte ich zu 80% wieder einsteigen, wenn sie nachmittags liegen mit einem so kleinen Kind realistischerweise selbst mit einem angenommenen VZ-Betreuungsplatz gar nicht (da die vrpflichtende Zeit in der Kita um 8h beginnt und das Einjährige dann bis 17h, also 9 Stunden(!) bleiben müsste). Fragen: 1. Wenn ich im 1. JAhr gar nicht und im 2. und 3. TZ arbeiten möchte, d anach wieder VZ, reiche ich dann gleich mit dem Antrag für die EZ (3 Jahre?) auch den TZ-Antrag für 1 Jahr später ein (Verringerung der AZ für die kommenden 2 Jahre) oder in welcher zeitlichen Reihenfolge muss ich das machen, um zu garantieren, dass mein Job nicht nach dem JAhr EZ "belegt" ist durch eine für 3 Jahre eingestellte Vertretung? 2. Kann meine Chefin meinen Wunsch, aus Gründen der Kinderbetreuung nur vormittags zu arbeiten ablehnen mit der Begründung, der Stundenplan sei mit solchen Restriktioonen wenn man die Belange aller berücksichtigen würde schwierig zu erstellen und ausserdem könne man den "familienlosen" Kollegen nicht zumuten, vorwiegend nachmittags arbeiten zu müssen? Passt da auch das hier oft zitierte Gerichtsurteil? Danke für die Antwort.
von Kunderella am 26.01.2011, 21:13