Wann MUSS man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann MUSS man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Hallo, ich habe seit ca. 1 Monat ein Probearbeitsverhältnis (Befristung = 6 Monate, Probezeit = 6 Monate, Kündigungsfrist = 2 Wochen) und EIGENTLICH standen die Chancen recht gut, dass ich danach in ein unbefristet Arbeitsverhältnis übernommen werde. Nun weiß ich seit letzter Woche, dass ich ca. im 2. Monat schwanger bin...(schön, aber ABSOLUT falscher Zeitpunkt!) Lt. MuSchG SOLLTE man dem AG sofort informieren - MUSS man es auch? Ist es ein Gerücht, dass man (u. a. wg. Fehlgeburtsrisiko) bis zur 12. SSW warten darf. Oder MUSS man es in meinem Fall gar nicht sagen (bin Buchhalterin)? Denn der Kündigungsschutz für Schwangere greift ja leider auch nicht bei meiner Probezeit, d. h. mir sind ja noch nicht einmal die 6 Monate sicher, oder? Und außerdem werde ich ja bis Juli nicht mehr verbergen können, dass ich schwanger bin. Und erst darauf angesprochen werden - ist glaube ich recht blöd. Ich habe aber auch Angst, wenn ich jetzt auch noch "natürlich nicht wegen der Schwangerschaft" sofort rausfliege, dass das dem Kind schaden könnte! Habe auch Angst, dass, wenn ich es verschweige oder erst im 5. Monat sage und dann in der ärztl. Bescheinigung steht, dass ich es sozusagen von Anfang an gewusst habe, die verständlicherweise sauer sind, weil sie jetzt die Aufgaben umverteilen (mich einplanen) und ich mir die evtl. minimale Chance auf Übernahme erst recht verbaue. War deshalb auch bisher noch nicht beim Arzt, denn der bescheinigt ja das Datum, an dem die SS offiziell festgestellt wurde. Und z. Zt. ist es sowieso schlecht den AG darauf anzusprechen, da ich letzte Woche gleich mal mit meiner "Großen" (2,5 Jahre) 2 Tage zuhause war und auch diese Woche selber krankgeschrieben bin, nachdem ich mich noch letzte Woche auf Arbeit geschleppt habe. Jetzt auch noch SS beichten - finde ich, ist eine Einladung zur bequemen Kündigung. Weiß gerade echt nicht, was ich tun soll... LG

von Schäfchen0811 am 09.02.2011, 22:35



Antwort auf: Wann MUSS man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. In Ihrem Fall würde ich es nicht sagen, bis ich einen unbefristeten vertrag habe. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2011



Antwort auf: Wann MUSS man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

allerdings kann der AG Dich dann auch nicht schützen... Blöde Situation. Sicherlich nicht sehr förderlich für das zukünftige Miteinander.... ich würde aber auch auf jeden Fall noch bis zur 13 SSW warten.... Ich habe es damals erst in der 19 SSW gesagt, weil man fast nichts gesehen hat... (bin eher leicht Rubensengel) Kleidergröße 40 - 42 Eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir. LG Peeka

von peekaboo am 10.02.2011, 10:10



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