Vorab meine Berufliche Vorgeschichte: Mein bisheriger AG wollte mich nach über 13 Jahren und trotz Schwangerschaft kündigen. Dies wurde ihm von der Fürsorgestelle nicht gestattet. Somit gehe ich nun davon aus, dass sie an einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit im Betrieb nicht interessiert sind und ich nach Beendigung meiner Elternzeit mit der Kündigung rechnen muss. Aus diesem Grund möchte ich nun meine Elternzeit auf das 3. Jahr bis 2013 verlängern und mir in meinem Wohnort eine Beschäftigung suchen. Möglichst in Teilzeit, halte aber auch nach Vollzeitstellen meine Augen offen. Ich weiß, dass ich für eine Beschäftigung während der Elternzeit eine Zustimmung meines jetzigen Arbeitgebers brauche. Nun stelle ich mir die Frage, in welcher Reihenfolge dies geschehen sollte. Suche ich mir erst einen Job und muss dem möglichen neuen Arbeitgeber erst noch hinhalten, bis ich die Zustimmung habe, oder hole ich mir diese schon vor der Arbeitssuche. Vorab vielen Dank für Ihre Antwort. molly
von bmolly am 01.04.2012, 14:29