Hallo Frau Bader, was ist, wenn bereits vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wurde? Kann eine schon vorher bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochen stunden ausgeübte Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert """"während der Elternzeit"" ohne Zustimmung des Arbeitgebers (Betrieb unter 15 Mitarbeitet) fortgesetzt werden? Oder muss während der Elternzeit immer eine Verringerung der Wochenstunden erfolgen und somit eine Zustimmung des Arbeitgebers beinhalten? Vielen Dank
von maelynn am 26.01.2015, 12:55