Sehr geehrte Frau Bader, unser 1.Kind wurde Ende Dezember 2015 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bekomme Elterngeld für das 1. Jahr. Zum Jahresende ist eine Teilzeitbeschäftigung für die restliche Elternzeit angestrebt (16 h/Woche). Nun bin ich unerwartet erneut schwanger. Ende Februar 2017 kommt dann wahrscheinlich Kind 2. Ich weiß, dass ich die Elternzeit zum Beginn des MuSchu beenden kann und dann auch wieder Mutterschaftsgeld und Ag-Zuschuss erhalten kann. Der Mutterschutz würde Mitte Januar beginnen. Vom 22.12.16-ca.14.01.17 wäre ich dann ohne "Einkommen". Kann ich dir Elternzeit auch zum 22.12.16 vorzeitig beenden? Sonst habe ich doch eine Lücke ohne Einkommen zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2? Macht dann eine Teilzeitarbeit ab Oktober Sinn oder nicht? Sollte ich dann auf Elterngeld Plus wechseln? Wie ist das für den Zeitraum mit der Krankenversicherung? Ich würde auch vom 22.12.16-14.01.17 wieder Vollzeit arbeiten, wenn es geht, um das Elterngeld möglichst zu erhöhen. Vielen Dank im Voraus!
von Fruehling am 04.07.2016, 13:32