Guten Tag Frau Bader,
meine Tochter ist jetzt fast 4 Monate alt und ich möchte nächsten Monat wieder arbeiten gehen (1xin der Woche für 3-4 Std.). Da wir kein Erziehungsgeld mehr kriegen, könnte ich doch auf 400 Euro-Basis (auf Lohnsteuerkarte) arbeiten, oder verliere ich dann meinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle nach meiner Elternzeit von 3 Jahren. Oder endet sogar damit die Elternzeit sobald ich vorzeitig wieder arbeite? Es sind aber ja nur ein paar Stunden pro Woche....
Vielen Dank für Ihren Rat im voraus.
Viele Grüße
Simone Schrade
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 15:44
Antwort auf:
Verliere ich Anspruch auf festen Arbeitsplatz nach Elternzeit, wenn ......?
Hallo,
Sie dürfen bis 400 € verdienen. Wenn aber der Job bei einem anderen Ag ist, muss der alte AG zustimmen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2005
Antwort auf:
Verliere ich Anspruch auf festen Arbeitsplatz nach Elternzeit, wenn ......?
also dein abg muss der nebentätigkeit zustimmen,das ist wohl klar! und bis zu 30 stunden darfst du auch arbeiten,das ist ok.
lass es dir von ihm schrifltich bestätigen,dass du jobben darfst!
elternzeit hast du dann ja weiterhin u. bist auch komplett versichert,kv usw und darum gehts ja auch,oder??
lg pitti
Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 18:09