hallo frau bader,
eine bekannte von mir macht gerade eine trennung von ihrem freund durch. er hat sie verlassen.... sie haben einen gemeinsamen sohn der ca. 15 monate alt ist. sie versucht sich jetzt von ihrem kummer abzulenken und geht heute abend weg. das problem dabei, sie drückt ihrem nachbarn, der nebenan wohnt, das babyfone in die hand und gut ist. ihr sohn scheint dann wohl zu schlafen aber niemand ist in der wohnung. ist das eine verletzung der aufsichtspflicht? ich bin schockiert darüber, es kann so viel passieren.
von
heliundmama
am 29.09.2012, 19:17
Antwort auf:
verletzung der aufsichtspflicht?
Hallo,
ich würde es nicht machen. Entscheiden tut das doch erst jemand, wenn es zu spät ist. Oder Sie schalten das JA ein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2012
Antwort auf:
verletzung der aufsichtspflicht?
Man lässt kein Kind alleine in der Wohnung zurück. Verantwortungslos von der Mutter. Kannst Du das Kind nicht zu Dir nehmen?
von
Sonni74LS
am 29.09.2012, 19:18
Antwort auf:
verletzung der aufsichtspflicht?
Naja, wenn man z.B. ländlich wohnt, hat man auch Einfamilienhäuser, die über mehrere Etagen gehen. Da ist der Weg vom Wohnzimmer zum Kinderzimmer genauso weit. Wenn sie den Nachbarn für zuverlässig genug hält...
von
Bernsteinelfe
am 29.09.2012, 21:30
Antwort auf:
verletzung der aufsichtspflicht?
Wenn der Nachbar oder die Nachbarin zuverlässig ist, sehe ich da ehrlich gesagt kein Problem.
Wir wohnen in einem 3-Familienhaus und es kam auch schon vor das ich z.B zum Elternabend der Schule/KIGA musste und mein Mann beruflich bedingt ausser Haus war, dann habe ich das Babyfon einem der Nachbarn gegeben.
von
HeidiundPeter2
am 01.10.2012, 12:34