Hallo Frau Bader, da ich aufgrund eines Beschäftigungsverbotes bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht meinen ganzen Urlaub nehmen konnte, wurden mir 26 Urlaubstage bis zum Ende meiner Elternzeit übertragen bzw. gutgeschrieben. Wenn ich mich nach der Elternzeit nun noch ein halbes Jahr beurlauben lasse, verfällt dieser Urlaub dann? Oder kann ich ihn auszahlen lassen oder nochmals übertragen bzw. gutschreiben lassen? Vielen Dank und viele Grüße, Kararu
von Kararu am 11.11.2012, 22:06