Liebe Frau Bader,
in den nächsten Wochen werde ich einen kleinen Jungen zur Welt bringen.
Der Vater und ich leben unverheiratet zusammen.
Unsere Beziehung ist teilweise schwierig! Daher möchte er die Vaterschaft zunächst nicht anerkennen.
Einerseits finde ich das eigentl. gut, da er dann kein Umgangs- u. Sorgerecht hat.
Auf der anderen Seite muss er dann natürlich auch nicht zahlen!
Wenn wir uns nun trennen sollten, kann man doch sicherlich immer noch die Vaterschaft feststellen lassen oder?
Wie lange kann so eine Klage dauern? Bekomme ich in dieser Zeit Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
Gibt es weitere Vor- bzw. Nachteile, die ich bedenken sollte?
Vielen Dank im Voraus
von
Juste
am 12.06.2013, 12:58
Antwort auf:
Vaterschaft nicht anerkennen
Hallo
wenn Sie den Vater nicht angeben, erhalten Sie keinerlei staatlichen Leistungen.
sie halten das weiteren von ihm auch kein Unterhalt ich kann keinen Vorteil darin erkennen, den Vater nicht anzugeben. Und, wenn auch Ihre Beziehung schwierig ist, hat das Kind einen Anspruch auf den Vater.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2013
Antwort auf:
Vaterschaft nicht anerkennen
Kinder zahlen. Ausserdem bin ich mir nicht mal sicher, ob Du nicht hinten runterfällst, wenn Du weißt, wer der Vater ist und ihn nicht angibst. Evtl. kann er Dir später einen Strick draus drehen...
LG
Peeka
von
peekaboo
am 12.06.2013, 13:27
Antwort auf:
Vaterschaft nicht anerkennen
Nachteil : Du machst Dich strafbar, die Geburtsurkunde ist eine Urkunde, zu der Du vollständige Angaben machen musst.
Lass es bitte.
Du bist mit einem Mann zusammen der sich weigert die Vaterschaft anzuerkennen ? Warum ?
Sollte er eine Woche nach der Geburt vom Auto überfahren werden, dann hat Dein Kind nicht einmal Anspruch auf Halbwaisenrente etc. etc.
Geb ihn an, den Rest klärt dann das Jugendamt für Euer Kind.
Was aus der Beziehung wird ist Deine Angelegenheit.
Und zu den Rechten : Spielst Du sein illegales Spiel mit und er will dann Rechte, dann bekommt er die eh im Handumdrehen.
Ich wünsche Dir Weitsicht, bitte starte Deine Mutterschaft nicht so
von
Sternenschnuppe
am 12.06.2013, 13:28
Antwort auf:
Vaterschaft nicht anerkennen
wenn du mal soz leistungen beantragen willst wirst du für das kind z.b. keinen uhv bekommen, denn das amt holt sich natürlich gerne das geld beim vater!
die vaterschaft kann er doch anerkennen, das sorgerecht könnt ihr ja später kläran, und wenn ihr euch trennt er macht dann die vaterschaft, hat er so oder so ein umgangsrecht, das kann er ja einklagen wenn du dann nein sagst, genau wie das sorgerecht!
sorry aber ich finde diese überlegung schwachsinnig, was hat das kind damit zutun??? es ist der vater !!
von
CKEL0410
am 12.06.2013, 13:30