Hallo
Ich habe eine 5 jährige Tochter, mit ihrem Vater war ich nie verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht.
Der Kindsvater und ich leben 450 km voneinander entfernt.
Gestern drohte er mir mit dem Jugendamt, weil ich seiner Meinung nach das Treffen zwischen Vater und Kind blockieren würde, was absolut nich stimmt da ich immer sehr darauf erpicht war das die beiden sich oft sehen können bzw stand ihrem Kontakt nie im Weg.
Der Kindsvater zeigt meiner Meinung nach kein Interesse und spielt wenn er dann mal da ist den super Papa vor seinen Eltern ( alle Treffen kamen von seinen Eltern aus, nie von ihm)
Nun habe ich natürlich Angst das er mir in irgendeiner Form schaden kann bzw das er meine Tochter durch das Jugendamt dazu zwingt zu ihm zu müssen.
Leider muss ich dazu sagen das wenn meine Tochter bei ihren Großeltern ist immer mit dunklen Augenringen nach Hause kommt und nach Zigaretten riecht außerdem halten sie sich nich an Absprachen wie zB das sie einen Kindersitz benutzen sollen. Ihrer Meinung nach is der zu klein und lassen meine Tochter auf der Autobahn auf einem Sitzkissen in der Mitte sitzen. kindsgefährdung??
Nun meine Frage ? Welche Rechte hat der Vater? Kann er sie mir wegnehmen oder ähnliches? :(
LG und vielen Dank im Voraus
von
MKaspar
am 30.05.2015, 07:32
Antwort auf:
Vater des Kindes droht mit Jugendamt
Hallo,
Angriff ist die beste Verteidigung. Ich würde an Ihrer Stelle das Jugendamt ein schalten und um Vermittlung bitten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2015
Antwort auf:
Vater des Kindes droht mit Jugendamt
Hallo,
der Vater hat die gleichen Rechte wie du! Es gibt kein höheres oder niedrigeres Anrecht an einem Kind. Jedoch hast du nichts zu befürchten, wenn du dich bisher richtig verhalten hast. Ihm steht es frei, das Jugendamt einzuschalten, dieses wird dann prüfen und mit dir sprechen. Vll kann sogar das JA Dir sehr nützlich sein und du hast direkt einen Ansprechpartner. Lass Ihn drohen, das Kind wegnehmen kann er dir nicht - auch für ein "plötzliches" gemeinsames GSR lebt er zu weit weg.
In den Jahren musste ich lernen, dass besonders die unfähigen und gelangweilten Väter, die größte Klappe haben und gern mit dem JA drohen.
Kindeswohlgefährdung muss immer nachgewiesen werden können und eine Autofahrt ohne Sitz wird eher nur abgemahnt.
Lg und gute Nerven!
von
Colien07022004
am 30.05.2015, 08:18
Antwort auf:
Vater des Kindes droht mit Jugendamt
Und wie siehts mit den Besuchszeiten aus?
Gibt es da rechtliche Zeiten?
von
MKaspar
am 31.05.2015, 11:01
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Vater des Kindes droht mit Jugendamt
Na wenn er bereit ist alle zwei Wochen zu euch zu fahren sie abzuholen und sie dir wiederbringt am Sonntag würde er das durch bekommen. Aber doofe Frage würde er das machen ??? Und nein er kann nicht von dir verlangen das du sie einen weg zB bringst oder abholst. Er dürfte auch nicht den Unterhalt deswegen kürzen.
Was für einen autositz hat deine Tochter den und wie schwer und groß ist sie?
von
sterntaler82
am 31.05.2015, 12:31
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Vater des Kindes droht mit Jugendamt
Nein, da einigt ihr euch nach euer beider Wunsch!
von
Pamo
am 31.05.2015, 22:04
Antwort auf:
Vater des Kindes droht mit Jugendamt
Wir haben einen Recaro Sitz von 15-36 kg...meine kleine wiegt grad mal 20 kg.
Denke nich das der zu klein ist?!
Abholen tun sie nur die Großeltern, er besitzt weder Führerschein noch Auto.
Per Zug fahren kann er seiner Meinung nich da das Geld fehlt ( von seinen Eltern weiß ich das er erst kürzlich einen 3D TV gekauft hat, eine PS4 und hat sich seinen Arm tätowieren lassen) soviel zum Thema kein Geld.
Zumal er auch von seinem alten Arbeitgeber eine hohe Abfindung bekommen hat.
von
MKaspar
am 01.06.2015, 09:00