Hallo, also eigentlich dachte ich, ich hätte es bisher verstanden wie es aussieht mit dem Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes. Mein ET ist der 07.10, also geht Mutterschutz bis zum 02.12.13. Somit dachte ich, dass mir mein voller Jahresurlaub in diesem Jahr zusteht, da ich auch ein Jahr Elternzeit nehmen möchte. So, nun sagte mir aber heute mein AG, dass er mir 1/12 vom Urlaub abziehen kann und wird, weil der Dezember ja nicht voll wäre, und er könnte somit abrunden. Ist das wirklich so richtig? LG, Freezy
von Freezy am 13.05.2013, 18:34