Hallo, Letztes Jahr habe ich meinen Sohn entbunden und wollte vor dem Muttschutz meinen Resturlaub von 25 Tagen noch komplett nehmen( war bereits genehmigt) . Musste dann allerdings durch eine Gebärmutterhalsverkürzung nach einem Krankenhausaufenthalt nur noch liegen und wurde bis zum Mutterschutz krank geschrieben da ich nur noch liegen durfte. Nach 18 Monaten Elternzeit würde ich nun dieses Jahr wieder auf Arbeit zurückkehren und meinen Urlaub gern nehmen.besteht auch nach so langer Elternzeit noch Anspruch darauf obwohl er damals ja bereits genehmigt war ? Vielen Dank vorab.
von Ines Sa am 08.01.2016, 12:39