Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe vor folgender Frage, die ich im Internet nicht beantwortet bekomme, wenn ich normal recherchiere: Und zwar bin ich schwanger und habe zwei Arbeitgeber. AG 1 ist eine unbefristete Teilzeitstelle AG 2 ist eine befristete Teilzeitstelle Ich mache nebenbei noch die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin und muss in diesem Rahmen 1200 Stunden in einer Psychiatrie arbeiten. AG 2 ist psychiatrische Einrichtung, AG 1 nicht. Im Rahmen der Elternzeit möchte ich gerne meine 5-jährige Ausbildung (2 Jahre sind schon gelaufen) beenden. Mein Plan war, dass ich bei AG 1 eine 3-jährige Elternzeit einreiche, damit ich beim AG 2 meine restlichen Stunden absolvieren kann. Generell findet mein AG 1 es gut, dass ich die Elternzeit nutzen möchte, um meine Ausbildung weiterzubringen und bestätigte mir bereits mündlich, dass sie einer anderen Tätigkeit (mit max. 30 Wochenstunden) zustimmen würden. Nun ist meine Frage, ob es rechtlich erlaubt ist, bei einem AG eine längere/kürzere Elternzeit einzureichen, als bei dem zweiten AG? Es wäre sehr schön, wenn sie mir diese Frage beantworten könnten, damit ich meine Elternzeitanträge vorformulieren kann, bevor ich sie dann nach der Geburt versende. Viele Grüße und schöne Festtage

von Doppelsüß am 22.12.2016, 11:28



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Hallo, das geht. Sie können auch bei AG 2 EZ beantragen u im Rahmen derer die TZ arbeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

dir stehen pro kind doch nur drei jahre zu. wenn du diese beim ag1 einreichst kannst du bei ag2 nichts mehr einreichen. wie stellst du dir das genau vor? ich verstehe nicht ganz, was du vorhast ehrlich gesagt...du kannst während den drei jahren elternzeit bei ag1 wie du sagst, bis zu 30 stunden bei ag2 arbeiten. aber elternzeit geht nur bei einem ag..

von mellomania am 22.12.2016, 17:07



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

"aber elternzeit geht nur bei einem ag.." Wo soll das denn stehen?? Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.12.2016, 18:49



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Entschuldige, aber ich finde es nicht so fair, jemanden zu verunsichern, wenn man keine Ahnung hat. Natürlich kann sie bei beiden Arbeitgebern Elternzeit nehmen und natürlich auch unterschiedlich lange. Ich habe derzeit auch bei zwei Arbeitgebern Elternzeit, da ich bereits vor der Elternzeit eine Vollzeitstelle und einen 450 Euro Job hatte. Grüße

von Nelie1113 am 22.12.2016, 18:53



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Sie können doch bei beiden AGs 3 Jahre einreichen und bei AG 2 30 Wochenstunden in Elterzeit arbeiten. LG

von Lina_100 am 22.12.2016, 19:19



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Hm, das verunsichert mich gerade wirklich.. Eigentlich wollte ich gerne bei AG 1 3 Jahre nehmen und beim AG 1 ca. 1 Jahr... Und nach dem einen Jahr wieder mit ein paar Stunden anfangen.. (also unter 30 Wochenstunden)... Dachte, dass mir pro AG 3 Jahre zustehen?

von Doppelsüß am 23.12.2016, 10:10



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Nimm doch einfach bei beiden AG 3 Jahre und beantrage bei einem TZ in EZ. Oder geht das da nicht?

von malini am 23.12.2016, 11:32



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Nee, bei AG 2 habe ich einen befristeten Vertrag, der noch bis ca. 1 Jahre nach Geburt läuft (obwohl sie mich wohl auch danach noch einstellen würden, aber garantieren können sie es mir leider nicht).. Und eine Kollegin hat wohl gerade Probleme wegen Teilzeit während EZ.. Es ist halt nicht so klar, wann dort wieder eine Stelle frei wird (immer wenn eine angehende Psychotherapeutin ihre 1200 Stunden voll hat, wird dort wieder was frei )... Alles kompliziert.. Wichtig wäre halt für mich hat zu wissen, ob ich es Jahre bei AG 1 nehmen kann und dann z. B. noch 10 Monate bei AG 2...?!

von Doppelsüß am 23.12.2016, 11:45



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Du kannst bei dem HauptAG 3 Jahre nehmen und beim anderen entweder gar nicht, oder bis zum aktuellen bis zum Vertragsende maximal. Der Vertrag könnte eben auslaufen, das musst Du mit AG 2 klären. Und da AG1 das alles gut findet und Dich selbst nicht braucht geht das alles.

von Sternenschnuppe am 23.12.2016, 11:53



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Du arbeitest doch bei beiden eh nur Teilzeit. Wenn das nicht mehr wie 30 Std die Woche sind, dann haben die Firmen beide keine wirkliche Begründung warum du bei denen nicht INNERHALB der EZ weiter in Teilzeit arbeiten darfst. oder bei einem von beiden. Das einzige was für sie schwieriger ist wenn TZ in EZ ist die Frage der Kündigung, wenn der Vertrag aber eh befristet ist, ist das ohne Belang. Ein befristeter Vertrag läuft einfach aus, er bedarf keiner Kündigung. Wenn man dagegen Vollzeit (eigentlich) arbeitet, dann ist auch der entsprechende Bedarf wohl da. Wenn man dann vor hat zB nur noch 15 Std die Woche zu arbeiten, statt 40 Std, dann ist das für manche Firmen schwieriger. Die müssen dann ja für die Differenz jemanden einstellen, und da kann es schwierig sein Personal zu finden. zumal wenn die Stelle dann nur auf die EZ einer anderen Mitarbeiterin befristet ist. Erst recht wenn es zB eine Tätigkeit ist welche man in Teilzeit eigentlich nicht gewähren kann, zB eine leitende Position. Oder wenn es mit Schichtsystem schwer zu vereinbaren ist. Evtl hat die Kollegin deshalb eben Probleme. weil alle anderen Ablehnungsgründe wären wohl vor einem Gericht schwer zu begründen. Mein Rat wäre auch, reiche bei beiden EZ ein. Bei dem ohne Befristung für mindestens 2 Jahre, mit der Option das 3te Jahr evtl dran zu hängen. Und evtl auch im Rahmen dieser eben bei dieser bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. 30 Std ist das was du bei ALLEN Firmen im GESAMTEN haben darfst damit die EZ nicht für alle erlischt. Heißt, Du darfst bei einem bis zu 30 Std arbeiten, beim anderen gleichzeitig dann nicht mehr wenn die 30 Std überschritten werden, oder bei einem 10 Std, beim anderen 20 Std oder bei beiden gleich viel von 15 Std. EZ beim zweiten kannst Du eh nur bis Vertragsende einreichen. Darüber hinaus geht nur wenn sie dir jetzt schon die Vertragsverlängerung geben. Und dann bestätige eben das Du im Rahmen deiner Elternzeit ab dem Datum xy vor hast mit der von dir gewünschten Stundenzahl wieder zu arbeiten. Sollte es nicht zur Vertragsverlängerung kommen, kannst Du aber dir eben einen anderen AG suchen bei dem Du - solange wie das eben mit AG1 passt und dem Stundenumfang dann eben Teilzeit arbeiten kannst. Evtl kann es kniffig werden weil Du ja schon den AG hast der Dir TZ anbietet, die Begründung wegen Ausbildung und den geforderten Stunden könnte aber evtl klappen. Einen versuch ist es jedenfalls wert. Sollte AG2 Dir keine Vertragsverlängerung geben, denke dran das Du dich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldest. Mit dem Hinweiß das Du mit Zustimmung des AG Nr1 bis zu 30 Std woanders arbeiten darfst, er aber aktuell keine geeignete Arbeitsstelle für dich hat. damit hast Du dann entsprechenden Anspruch auf ALG1 - wichtig für die TZeit wenn Dein Elterngeld ausgelaufen ist. Sonst hast Du dann ja gar kein Einkommen. Oder du suchst entsprechend frühzeitig eben nach einem neuen AG der dann eben die Voraussetzungen wegen der Ausbildung erfüllen kann. Das du bei beiden AG nur die gleiche EZ einlegen kannst ist jedenfalls Blödsinn. Und wie gesagt in Deinem Fall nicht einmal gesetzlich immer möglich wenn zB ein Vertrag vorher wegen Befristung ausläuft. Klar kannst Du auch sagen du hast gar nicht vor bei AG auch EZ zu nehmen, nur willst Du den wirklich direkt nach dem Mutterschutz schon arbeiten? Weil das müsstest Du dann nämlich. Und der Verdienst würde auch Berücksichtigung beim EG finden. Man muss sich halt wegen EZ für die ersten 2 Jahre wo festlegen.

Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 17:34



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Da nun so viele unterschiedliche Meinungen dazu gekommen sind, kann ich nur raten, das abschließend bei der zuständigen Behörde zu klären. Das geht auch telefonisch und ziemlich kompetent über die Hotline des BMFSFJ Tel 030 201 791 30, montags bis donnerstags 9-18 Uhr und per E-mail über info@bmfsfjservice.bund.de

Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 17:55



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Na es gibt im Grunde genommen nur 2 Meinungen. Eine die sagt, es steht einem pro AG 3 Jahre EZ zu. Und die andere welche sagt, es steht einem pro Kind 3 Jahre EZ zu. Eigentlich sagt das Gesetzt es sehr, sehr eindeutig. Und da steht sicherlich nicht das man pro AG 3 Jahre EZ hat. Was ja auch Blödsinn wäre, da sehr, sehr viele Frauen beim eigentlichen AG innerhalb der EZ eben nicht arbeiten sondern dann mit Zustimmung des eigentlichen AG sich bei einem zweiten Ag eine Teilzeitstelle suchen. Und viele Frauen eben heutzutage eh schon mehr wie einen AG haben. Warum sollten die so benachteiligt werden dafür? Hieße ja Frau dürfte, mit 2 AG nur 1,5 Jahre EZ nehmen, bei 3 AG nur 1 Jahr. Wenn sie vor hat komplett daheim zu bleiben. Absoluter Blödsinn!

Mitglied inaktiv - 23.12.2016, 18:07



Antwort auf: Unterschiedliche Elternzeitdauer bei zwei Arbeitgebern?

Vielen Dank für die hilfreiche Information, Frau Bäder! Dann werde ich die Elternzeitanträge dementsprechend schon mal vorbereiten.

von Doppelsüß am 02.01.2017, 12:17