Der Kindsvater hält sich mit in der Wohnung auf, hat jedoch keinerlei Einkünfte, ist auch nicht dort gemeldet. Vaterschaft ist noch nicht anerkannt.
Es wird kein Unterhalt gezahlt und auch anderweitig bringt sich der kindsvater nicht ein.
Hat man in diesem Fall Anspruch auf unterhaltsvorschuss?
Was passiert wenn man nicht gleich angegeben hat dass der kindsvater sich in der Wohnung aufhält?
von
Ganztagsmutti
am 02.03.2020, 21:47
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss-Kindsvater hält sich in der Wohnung mit auf
Hallo,
wenn er mit in der Wohnung wohnt, nein. Und wenn man das nicht angibt hat man ganz schnell ein Strafverfahren am Bein. Zu Recht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2020
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss-Kindsvater hält sich in der Wohnung mit auf
Warum zum Geier kann eine erwachsene Frau wollen, dass sich so ein Vollpfosten in der Wohnung aufhält?
Rausschmeißen, Vaterschaftsanerkennung, Titel erwirken.
Dass die Allgemeinheit für einen solchen Deppen die Unterhaltspflicht übernehmen soll geht ja mal gar nicht
floe
von
la-floe
am 02.03.2020, 21:57
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss-Kindsvater hält sich in der Wohnung mit auf
Nein, hat man nicht
von
Felica
am 02.03.2020, 22:10
Antwort auf:
Unterhaltsvorschuss-Kindsvater hält sich in der Wohnung mit auf
Wenn bewusst falsche Angaben gemacht wurden, die zu einem Leistungsbezug geführt haben, so erfüllt das u.U. den Sachtatsbestand des Betruges und bislang gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.
von
Mutti69
am 03.03.2020, 06:05