Unterhaltstitulierung - neue Kinder vorhanden und neue Ausbildung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltstitulierung - neue Kinder vorhanden und neue Ausbildung

Mein Mann hat einen 13 J. alten Sohn aus erster Ehe und wir haben ein 1,5 Jahre altes Kind und ich erwarte im November unser 2 Kind. Vom Gericht gibt es einen Unterhalts Titel (2006). Kann man es dennoch neu berechnen lassen? Jugendamt sagt das die 2. Ausbildung meines Mannes( kommt nun ins 3 Jahr, davor war er Jahrelang arbeitslos weil er im alten Beruf nicht mehr arbeiten konnte, hat aber dennoch weiterhin gezahlt) sei seine Entscheidung und daher muss er weiterhin das gleiche bezahlen. Es sei egal das er nur 606€ verdient und ich nur 1500€. Aber im November sind ja dann noch 2 neue Kinder da für die er ja auch unterhaltspflichtig ist. Haben wir eine Chance wenn wir zum Rechtsanwalt gehen?

von Peda am 26.06.2014, 09:08



Antwort auf: Unterhaltstitulierung - neue Kinder vorhanden und neue Ausbildung

Hallo, grundsätzlich ist es schon so, dass, wenn er eine Ausbildung macht, erweitert Unterhalt zahlen muss. Aber da ja beide Kinder nicht berücksichtigt sind, würde ich es auf jeden Fall neu berechnen lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2014



Antwort auf: Unterhaltstitulierung - neue Kinder vorhanden und neue Ausbildung

Hallo, das mit der Ausbildung ist Tatsache seine Entscheidung, dass ändert an der Unterhaltspflicht nichts. Aber mit dem zweiten Kind, was ihr erwartet, ändert sich der Unterhalt. Welche Berechnungsgrundlage allerdings genommen wird, kann ich nicht sagen. LG

von Colien07022004 am 26.06.2014, 11:12



Antwort auf: Unterhaltstitulierung - neue Kinder vorhanden und neue Ausbildung

Oh vielen Dank! Dann würde es sich ja lohnen es von dem Rechtsanwalt berechnen zu lassen!?!

von Peda am 26.06.2014, 12:28



Antwort auf: Unterhaltstitulierung - neue Kinder vorhanden und neue Ausbildung

Ihr könnt es auch beim JA berechnen lassen aber natürlich auch beim Rechtsanwalt. Das verfügbare Einkommen wird dann gerecht auf die jeweiligen Kinder verteilt, jetzt auf 2, dann auf 3 - angepasst an die jeweiligen Altersstufen. Unsere Tochter erhielt vor der Geburt ihrer Stiefgeschwisterchens rund 800€ Unterhalt, nun 580€ - kommt ein 3 Kind, wir es ebenso gerecht auf alle Kinder verteilt. LG

von Colien07022004 am 26.06.2014, 19:12



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