Guten Tag
ich werde Anfang nächsten Jahres ein Kind bekommen. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) zahlt Unterhalt für 2 Kinder 8 und 10 Jahre alt. Da ich in Projekten arbeite ist es mit nicht möglich länger als 7 Monate Vollzeit in Elternzeit zu gehen. Ab September wäre ich dann wieder Vollzeit berufstätig und mein Partner würde in Elternzeit gehen. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt für die Kinder aus der geschiedenen Ehe? Wird das Gehalt meines Partners dann aufgrund der tatsächlichen Einkünfte aus dem Elterngeld berechnet oder wird mein Verdienst mit eingerechnet?
Gibt es hier Berechnungsgrundlagen?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 11:27
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei verringertem Einkommen durch Elterngeld
Hallo,
den Unterhalt muss er trotzdem weiter voll bezahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei verringertem Einkommen durch Elterngeld
Da ändert sich nix. Er verringert ja mit Absicht sein Einkommen.
Ihr könnt jetzt Rücklagen bilden.
Du zählst eigentlich auch nicht, aber wärest ihm dann zudem zu Betreuungsunterhalt verpflichtet wenn er sein Einkommen verringert um das gemeinsame Kind zu betreuen.
Wir haben uns nicht einmal die zwei Partnermonate leisten können damals.
Ein Nachteil an " gebrauchten Männern" , habe selbst einen.
von
Sternenschnuppe
am 06.10.2016, 12:21
Antwort auf:
Unterhaltspflicht bei verringertem Einkommen durch Elterngeld
Der Vater meiner Kinder hatte schon einen Sohn als wir uns kennenlernten für den er Unterhalt zahlte.
Ich bin weiter voll arbeiten gegangen, er blieb insgesamt 4 Jahre Zuhause.
In der ganzen Zeit habe "ich" für "seinen" Sohn den vollen Unterhalt gezahlt.
Fand ich nur fair. ich wusste vorher was auf uns zukommt und sein Kind ist eben so wichtig wie unsere 2.
... dass sich der Unterhalt generell etwas verringert für die beiden Großen da er in der DT eine Stufe nach unten rutsch sollte aber mit der Mutter besprochen werden und ggf. ein Titel auch angepasst werden.
Gruss
D
von
desireekk
am 06.10.2016, 16:30