Hallo Frau Bauer, Mein Lebensgefährte und ich haben uns getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste der Vater einen Betrag x zahlen den ich berechnet habe. Er möchte das berechnen lassen. Muss ich dazu zum Jugendamt oder kann ich einen Antrag auf Beistandschaft stellen? Wir sind beide noch unter der gleichen Adresse gemeldet bis unser Haus verkauft ist leben aber beide nicht mehr dort. Könnte das problematisch werden? Ich danke Ihnen!
von Saphira1001 am 02.02.2017, 16:45