Hallo Frau Bader, ich habe mit Zustimmung meines Chefs (Beamtin, Land Sachsen) meine Elternzeit (reguläres Ende 22.4. 13) für vier halbe Tage unterbrochen, damit ich an einem zweitägigem Computerlehrgang teilnehmen konnte. Innerhalb meiner Elternzeit wurde das Computerprogramm geändert, so dass dieser Lehrgang zur beruflichen Fortbildung dringend notwendig war. Alle Unterlagen hierzu habe ich bereits im Vorfeld der Elterngeldstelle mitgeteilt, ebenso meine Bezüge die ich für diesen Zeitraum erhielt. Dementsprechend erhielt ich jetzt eine Rückzahlungsaufforderung der Elterngeldstelle für den betreffenden Zeitraum. Ich werde dies auch bezahlen, möchte nur nochmal sichergehen: Ist es in diesem Fall ohne Bewandtnis, dass man a) bis zu 30 Wochenstunden im Monat dazuverdienen darf und b) die kurze Beschäftigung nur zu Berufsbildung diente? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Marion
von Marion111 am 27.06.2013, 12:29