Frage:
Sehr geehrte Frau Bader!
Zu unserer Situation:
Meine Tochter, fast 10 und ich leben seit ihrem 6. Lebensmonate alleine. Geschieden bin ich seit 2010. Der Kontakt zum Vater war immer nur nach seinem "Willen " , nie regelmäßig und auch gern mit kurzfristigen absagen und vielen Entäuschungen für meine Tochter verbunden. Ca im April 2013 wurde der Kontakt seitens des Vaters eingestellt. Er Leidet an Burnout und schweren Depressionen. Ist dieses Jahr sogar als nicht geheilt aus einer Klinik entlassen worden. Gemeldet hat er sich seit 2013 ca. zwei mal im Jahr, wenn überhaupt. Meist Kute Anfragen wie es geht und auf Antworten kam keine Reaktion mehr. Auch habe ich ihm immer wieder Fotos geschickt. Vor 2 Jahren kam mir über dritte zu Ohren das er wohl wieder stätionar in einer Klinik ist und selbstmordgedanken geäußert habe. Dies hat sich so bestätigt. Aus Sorge um meine Tochter habe ich Versucht das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Im Endeffekt hat er mir das Aufenthaltsbestimmungrecht freiwillig gegeben. Seit 2012 führe ich eine neuePartnerschaft als Fernbeziehubg. Uns trennen knapp 700 km. Da wir jetzt gerne zusammen leben möchten und meine Tochter nächstes Jahr die Schule wechselt wäre dies für uns ein passender Zeitpunkt. Ich würde meine Tochter ungern aus dem laufenden Schuljahr reisen. Meine Tochter und mein Partner verstehen sich sehr gut. Sie telefonieren fast jeden Abend miteinander und mein Partner kommt alle 3 Wochen für ein langes Wochenende zu uns. Kann mein Exmann den Umzug verhindern? Kontakt besteht wie gesagt keiner zwischen den beiden. Ich informiere ihn zwar regelmäßig über Ereignisse aber meist ohne Gegenreaktionen. Entscheidungen treffe ich alleine und informiere ihn dann. Wann sollte ich ihm von den Umzugsplänen unterrichten? Denn darauf wird er sicher reagieren. Leider sieht er zwar immer sein Recht, vergisst aber seine Pflicht.vielen Dank
Grüße
von Mahale am 10.10.2017, 22:02 Uhr

Antwort auf:
Umzug mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Sie haben alleiniges Sorgerecht und ABR? Dann können Sie umziehen wie Sie wollen.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.10.2017
Antwort auf:
Umzug mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Leider habe ich nur das alleinige ABR.
Wäre das ein Problem?
Grüße
von Mahale am 11.10.2017
Antwort auf:
Umzug mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn du das ABR (= alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht) kann kannt du doch alleine bestimmen wo sich das Kind aufhält nach meiner Laienhaften Meinung, Ansonsten Frage neu stellen mit dem Hinweis da nicht nachgelesen wird von den Experten.
von Soie am 11.10.2017
Antwort auf:
Umzug mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
Danke für deinen Hinweis. Mein Verständnis wäre das auch.
Grüße
von Mahale am 12.10.2017

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