Umgehung der Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgehung der Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich

Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich sind seit Januar 2019 ein Paar. Wir erwarten im Juli 2020 unser gemeinsames Kind. Mein Lebensgefährte ist derzeit noch verheiratet, das Trennungsjahr aber bereits längst beendet. Die Dauer der Ehe bis zum Eintritt des Trennungsjahrs beträgt 6 Monate. Beide Parteien stimmten beim Scheidungstermin einer Scheidung zu. Dieser war gestern. Nun ist es aber so, dass die Gegenseite die Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich fordert. Was die ganze Sache bis weit nach dem Geburtstermin verzögern würde. Es ist so, dass unser Baby aufgrund des kontinuierlichen Stresses und der ständigen Schikanen etwas zu klein ist und ich auch immer wieder Angstzustände und der Gleichen habe. Nun meine Frage: Ist es möglich aus einem zu hohen Risiko für das Kind, welches ärztlich bestätigt wird, einen Versorgungsausgleichsantrag ablehnen zu lassen, nachdem er durch das Gericht bereits angefordert wurde. Der Versorgungsausgleich kann maximal einen Betrag von 1 Euro betragen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Freundliche Grüße

Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 19:51



Antwort auf: Umgehung der Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich

Hallo, nein, das ist abwegig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.04.2020



Antwort auf: Umgehung der Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich

*Nun meine Frage: Ist es möglich aus einem zu hohen Risiko für das Kind, welches ärztlich bestätigt wird, einen Versorgungsausgleichsantrag ablehnen zu lassen, nachdem er durch das Gericht bereits angefordert wurde* das ist nicht dein ernst oder????

Mitglied inaktiv - 24.04.2020, 19:59



Antwort auf: Umgehung der Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich

Der Arzt würde dir schriftlich geben, dass einzig und alleine der Stress durch eine sich verzögernde Scheidung das Wachstum deines Babies beeinträchtigt? Never. Und selbst wenn - ich bezweifle, das ein Gericht das mitmachen würde. Sie es mal so: es geht hier um Geld. Das DU meinst, da ginge es eh nur um 1 Euro ist unerheblich. Würdest du umgekehrt sagen "hach ja, verzichte ich halt auf korrekte Berechnung - wenn x sagt, das ist eh nur 1 Euro, wird´s schon stimmen"?

von cube am 24.04.2020, 20:50



Antwort auf: Umgehung der Einholung der Daten zum Versorgungsausgleich

Wenn es eh nur um 1 eur geht - warum stresst es dich dann so? Lass ihn doch machen, es ist SEINE Scheidung. Bist du vielleicht der Grund dafür dass die Ehe nur 6 Monate gehalten hat? Oder warum wirkst du so sehr emotional belastet damit?

von lilly1211 am 24.04.2020, 22:51



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