Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versorgungsausgleich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versorgungsausgleich

Weiberhaushalt

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es möglich, den Versorgungsausgleich nachträglich ändern zu lassen? Scheidung war 2017, Exmann ist jetzt in Pension gegangen. Ich habe zum Scheidungstermin im Zuge des Versorgungsausgleiches auch von seinen Pensionsansprüchen als auch Rentenpunkten profitiert ( Verbeamtung währen der Ehezeit). Nun möchte er, dass der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht wird. Ist das überhaupt möglich? Wie kann ich mich gegebenenfalls wehren? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit welcher Begründung denn? Das ihm jetzt das Geld fehlt? Das zählt nicht. Die Sache ist rechtskräftig und kann nur unter mehr als engen Voraussetzungen geändert werden, wenn sich Werte ändern. Das ganze ist im Gesetz geregelt wie folgt: Liegt bereits eine rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich vor und ändert sich nachträglich der Wert mindestens einer der ausgeglichenen Versorgungen wesentlich, so kann das Familiengericht den Versorgungsausgleich auf Antrag nachträglich abändern. “Wesentlich” ist eine Wertänderung dann, wenn sie zu einer Veränderung des bisherigen Ausgleichswerts um mindestens 5% führt, § 225 III FamFG. Was aber möglich ist: Wenn Sie jünger sind und er Ihnen Unterhalt schuldet, kann er die Übertragung aussetzen, bis Sie selber Rente bekommen, damit er mehr Unterhalt zahlen kann (ich hoffe, es ist verständlich formuliert, es ist hochkompliziert) - dadurch haben Sie aber keinen Nachteil. Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Ich habe mich mal erkundigt, ob ich meine Rentenpunkte von meinem Ex-Mann zurückbekommen könnte. Grund: Mein Ex wohnt jetzt im Ausland und die Wahrscheinlichkeit, daß er meine hart erarbeiteten Rentenpunkte jemals in Anspruch nehmen kann, geht gegen Null, ihm fehlen die Anwartszeiten. Man gab mir die Aukunft, daß die Hürden sehr hoch liegen. Ich hätte eine ganz geringe Chance - aber auch erst dann, wenn mein Ex 65 ist und eine Ablehnung für seinen Rentenantrag bekommen hat. Insofern würde ich vermuten, daß Dein Ex kaum eine Chance hat. Er bräuchte schon eine wirklich gute Begründung - ein "finde ich irgendwie doof jetzt" reicht sicher nicht. Ruf doch ansonsten mal bei der Rentenversicherung an. Ich habe die mehrfach als extrem freundlich und hilfsbereit erlebt.


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