Hallo Frau Bader, wir kommen gerade aus der Mukikur. Nun gibt es Probleme mit dem KV wegen der "fehlenden" Umgangstage. Er war uns während der Kur einmal besuchen, nun pocht er trotzdem auf seine Tage und setzt mich damit unter Druck. Frage: wie ist hier die rechtliche Lage? Die Mukikur gilt ja als Krankschreibung und nicht als Urlaub. LG
von
loeckchenmaus
am 20.02.2017, 23:15
Antwort auf:
Umgangsregelung zur MuKiKur
Hallo,
wahrscheinlich ist ein fester Rhythmus vereinbart, indem er das Kind sehen kann.
Wenn das Kind in Kur war, und er nicht hingefahren ist, konnte er das Kind nicht sehen.
Dafür kann keiner was.
Gleichwohl meine ich, es müsste möglich sein, hier eine gütliche Lösung zu finden.
Warum sollte er das Kind nicht einmal außer der Reihe sehen, wenn er es nun schon länger nicht gesehen hat? Es ist ja auch zum Wohl des Kindes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2017
Antwort auf:
Umgangsregelung zur MuKiKur
Hallo,
Andersrum gesehen:
Wie möchtest Du es Deinem Kind ermöglichen, dass es den ausgefallenen Umgang mit dem Papa nachholen kann?
Es ist in allererster Linie das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern.
Gruß
D
von
desireekk
am 21.02.2017, 20:05
Antwort auf:
Umgangsregelung zur MuKiKur
Also gibt es keine rechtliche Grundlage? Nur das war meine Frage. Es scheint hier so rüber zu kommen als wollte ich den Umgang verhindern, dem ist absolut nicht so. Der KV war uns zur Kur besuchen, was mein Vorschlag war und das hat er dann auch gemacht, obwohl er nach eigener Aussage lieber bei einer Sportveranstaltung gewesen wäre. Dass die Tage nachzuholen sind darauf haben wir uns auch geeinigt. Nur wenn ich aus der Kur wieder komme und dann erstmal nix passiert und ich sogar nachfragen muss was denn nun mit den Tagen ist, versteh ich den KV nicht. Erst dann hat er reagiert und jetzt muss alles wieder ganz schnell gehen.
von
loeckchenmaus
am 22.02.2017, 13:30