Umgangsrecht für Kindsvater bei 4 Monate altem Baby

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht für Kindsvater bei 4 Monate altem Baby

Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich haben uns nach einer ziemlich turbulenten Beziehung nun schlussendlich getrennt und ich bin mit unserem vier Monate alten Baby 100 km nach Hause zu meiner Familie gezogen. Nun steht natürlich das Umgangsrecht im Raum. Dass er seine Tochter regelmäßig sehen möchte, ist verständlich. Nur frage ich mich, wie dass zu ihrem Wohl am besten ablaufen sollte? Ich stille nicht, bin ihre Bezugsperson, da der Vater arbeiten geht, sich nebenbei noch beschäftigt und noch einen Sohn hat, um den er sich am Wochenende ebenfalls kümmert. Solche Sachen wie Fläschchen geben und ins Bett bringen habe ich nun seit ihrem zweiten Lebensmonat komplett übernommen, hat sich so eingeschlichen und er war auch der Meinung, dass das zu Bett bringen meine Aufgabe sei. Nun sagt er aber, er möchte sie wenn dann für sich alleine haben, sie mitnehmen. Auch mit zu sich nach Hause nehmen und sie soll dann da übernachten. Ist dass in diesem Alter sinnvoll, sie von ihrer Mutter zu "trennen"? Er zeigte nicht grad die stärksten Nerven, wenn sie geschrien hat und hat sie mir dann auch mal gerne abgegeben, da er ja schließlich schon genug Stress in der Arbeit habe. Wie regeln wir das am Besten? Er möchte wohl zum Jugendamt gehen. Können Sie uns etwas empfehlen? Zudem muss ich sagen, dass ich mit der Kleinen erstmal bei meiner Mutter wohne, sie und mein Ex haben nicht den besten Draht zu einander und sie würde es wohl nicht akzeptieren, wenn er ihre Wohnung betritt. Will ihm auch keine Steine in den Weg legen, sondern das beste für die Kleine. Danke im voraus

von Diesteffi88 am 06.05.2016, 17:47



Antwort auf: Umgangsrecht für Kindsvater bei 4 Monate altem Baby

Hallo, er hat gleichwohl ein Umgangsrecht - bei einem so kleinen Kind aber nicht über Nacht. Am besten regeln Sie das über das JA. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2016



Antwort auf: Umgangsrecht für Kindsvater bei 4 Monate altem Baby

Das Beste wäre diese Entfernung rückgängig zu machen. Das würde auch sämtliche Umgangsprobleme lösen. Habt ihr gemeinsames Sorgerecht ? Hat er dem Umzug zugestimmt? Er hat das Recht alleine Zeit mit dem Kind zu verbringen. Jugendamt ist eine sehr gute Idee, überlege Dir Lösungen die Du anbieten kannst. Einfacher wäre es gewesen wenn er gegangen wäre, sich was eigenes sucht und das Kind regelmäßig abholen kann, langsam steigern bis zum ganzen Wochenende dann.

von Sternenschnuppe am 06.05.2016, 17:54



Antwort auf: Umgangsrecht für Kindsvater bei 4 Monate altem Baby

Ich bin damals der Liebe wegen zu ihm gezogen. Hab gependelt zwischen Arbeit und ihm (auch mein Arbeitsplatz war hier im Umkreis, wo auch meine Familie lebt) und als ich in Mutterschutz ging, hab ich dann natürlich schlussendlich dort bei ihm gewohnt. Für uns war klar, sollte es nicht funktionieren, gehe ich wieder nach Hause zu meiner Familie. Ich hatte dort keine Freunde, ich hatte nur ihn. Nur ein paar bekannte vom Geburtsvorbereitungskurs, aber keine festen Freundschaften. Dort hat mich nun nichts mehr gehalten, war so manchmal schon einsam. Ich hab das alleinige Sorgerecht, das geteilte strebt er möglicherweise an. Das er auszieht wäre nicht in Frage gekommen, da die Wohnung ihm gehört. Zudem hätte ich aus bereits gesagten Gründen eben eh nicht bleiben wollen. Und zu uns in die Nähe ziehen tut er auch nicht, da sein Sohn, sonst noch weiter von ihm entfernt ist und sie eine sehr innige Bindung haben. Von dem her ist das alles gar nicht so einfach.

von Diesteffi88 am 07.05.2016, 20:54



Antwort auf: Umgangsrecht für Kindsvater bei 4 Monate altem Baby

Danke für die Antwort. Deine Gründe verstehe ich, keine Frage. Die Frage ist aber ob dies auch die beste Lösung für das Kind ist ? Da müsst ihr eine gute Lösung finden, das heißt Kompromisse machen. Er scheint ein guter Vater zu sein, sonst hätte er zum anderen Kind keine enge Bindung. Er würde deswegen nicht zu Euch ziehen, aber Du schaffst 100km zwischen ihm und seinem zweiten Kind. Es wird also nie so eine enge Bindung haben können wie der Halbbruder in seiner Reichweite. Mögliche Lösungen : Im Interesse des Kindes in seiner Nähe bleiben, oder zumindest näher ran. Oder aber einen ordentlichen Umgang realisieren und ebnen. Entweder zügig eine eigene Wohnung wo er sein kann wenn er sie besucht, oder ein klares Wort mit den Eltern reden dass sie es tolerieren, oder aber loslassen und ihn das Kind abholen lassen. Der Sohn hat ja auch keinen Schaden genommen. Viele ungeduldige Väter sind gaaaanz anders wenn sie müssen und die Mutter nicht in Reichweite ist. Die packen das dann super. Melde Dich beim Jugendamt, lass Dich beraten, besprecht dort zusammen wie es aussehen kann und macht was aus. Immer das Kind im Auge, die Euch beide braucht !

von Sternenschnuppe am 07.05.2016, 23:05



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