Frage: Umgangsrecht Ferien

Hallo Frau Bader, mein Exmann und ich haben eine gemeinsame vierjährige Tochter. Bisher haben wir die Kindergartenferien ca. hälftig aufgeteilt, das heißt, dass meine Tochter bisher nur ca. 1,5 Wochen am Stück in den Sommerferien bei meinem Exmann war. Mein Exmann möchte keinen Kontakt mit mir. Auch bei den Übergaben oder im Nachgang nach einem Wochenende bei ihm (von freitags 13:00 Uhr bis montgs 18:00 Uhr) erzählt er mir gar nichts. Er grüßt nicht einmal und schaut weg. Er möchte nicht einmal, dass ich frage, da er und seine neue Frau "die Eltern sind, wenn sie bei ihnen ist" und ich mich aus dem Familienleben raus halten soll. Nun möchte er einen Termin beim Jugendamt, um die hälftigen Schulferien als Umgangszeit zu vereinbaren. Ich würde dann drei Wochen von meiner Tochter nichts hören bzw. sehen und auch keine Auskunft im nachhinein bekommen. Muss ich das so akzeptieren? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Monimaus

von monimaus1980 am 06.04.2016, 21:33



Antwort auf: Umgangsrecht Ferien

Hallo, nein, Sie haben den Anspruch, zwischendrin mal zu hören, ob es dem Kind gut geht. Klären Sie das über das JA Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



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