Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis, in der ich vor kurzem erst erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen habe und dann auch gleich übernommen wurde. Im Arbeitsvertrag gibt es jedoch eine Klausel, laut der ich in den ersten 4 Monaten eine Probezeit habe mit einem bestimmten Gehalt. Nach erfolgreich bestandener Probezeit wird das Gehalt um 150 € erhöht. Mein Problem ist nun nur, dass ich nach nun einem Monat erfahren habe, dass ich schwanger bin und meine Frauenärztin will mir nun schnellstmöglich ein Beschäftigungsverbot auf Grund einer Risikoschwangerschaft aussprechen. Meine Frage nun ist, ob ich auch trotz Beschäftigungsverbot nach nur 2 Monaten automatisch meine Probezeit nach 4 Monaten "erfolgreich bestehe" und ein Anrecht auf die Gehaltserhöhung nach Ablauf der Probezeit habe? Oder kann sich mein Chef bei der Erhöhung des Gehalts quer stellen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüße simsalabim83
von simsalabim_83 am 22.06.2013, 23:16