Hallo Frau Bader... Sind sie auch der richtige Ansprchpartner wenn es um die Frage Steuerklassenänderung während der Elternzeit geht?
Oder können Sie mir dazu keine Auskunft geben?
Mein Mann und ich hatte vor der Elternzeit und auch während des Elterngldes (noch 2 Monate) beide die Steuerklasse 4/4 obwohl wir monatlich mehr Geld hätten bei 3/5 aufgrund einer Aussage das man da viel zurückzahlen müsste bei der Steuererklärung. Nnn mache ich mir Gedanken ob das ein Fehler war und wir Geld verschenkt haben oder ob wir den Betrag dann bei der Steuererklärung wieder zurückerstattet kriegen in der selben Höhe?
Liebe Grüsse
von
Babyle
am 22.10.2012, 12:54
Antwort auf:
Steuerklasse
Hallo,
bin kein Steuerberater. Da gibt es doch Lohnprogamme, wo man das ausrechnen kann.
Das EG fällt auf jeden Fall unter den Progressionsvorbehalt (Höherer Zinssatz für den zu versteuernden Betrag)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2012
Antwort auf:
Steuerklasse
Natürlich bekommt man, wenn der Steuerabzug vom Lohn zu hoch war das Geld zurueck. Egal welche Steuerklasse gewählt wird, am Ende kommt immer das Gleiche heraus. Man kann allenfalls einen minimalen Zinsvorteil erlangen. Bedenken Sie auch, dass eine Steuerklassenwahl von 3/5 Ihen evtl. unterjaehrig einen winzigen Liquiditätsvorteil verschafft, Sie aber zB beim evtl. AlG 1 nach der EZ dann auch so behandelt werden. Ein erneuter Steuerklassenwechsel zur Erlangung eines höheren ALG Bezuges wäre unzulaessig.
von
Lina_100
am 22.10.2012, 20:40