Guten Tag Frau Bader,
mein Mann und ich bekommen im März 2016 ein Baby. Schon nach unserer Hochzeit im Jahr 2014 haben wir die Steuerklasse gewechselt (Ich habe 3 und mein Mann 5).
Momentan habe ich ein Brutto von 4500 EUR / Netto 2800 EUR
Mein Mann hat ebenfalls Brutto von 4500 EUR / Netto 2200 EUR
Während der EZ würden wir gerne die Steuerklassen wieder wechseln, da ich in EZ gehe und Elterngeld beziehe. Welche Kombination wäre am sinnvollsten und wann sollten wir spätestens die Stkl. wechseln?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
von
Kaba13
am 09.09.2015, 16:06
Antwort auf:
Steuerklasse wechseln
Hallo,
ausrechnen kann ich Ihnen das hier nicht. Da müssen Sie einen Steuerberater aufsuchen.
Aber: für das EG muss man mind. 7 Mo. von den 12 vor der Geburt die höhere Steuerklasse gehabt haben, damit sie gilt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2015
Antwort auf:
Steuerklasse wechseln
Wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung macht und Euch zusammen veranlagen lasst, dann ist ein Wechsel absolut unnötig.
Für DEIN Elterngeld ist es wichtig dass Du im Berechnungszeitraum mindestens 7 Monate Steuerklasse 3 hattest weil sich dadurch ein höheres Elterngeld ergibt.
Da die eigentlichen Steuern aber vom Brutto berechnet werden und nicht vom netto ist es bei Deinem Mann dann egal ob er Steuerklasse 3 oder 5 hatte. Er muss x € an Steuern bezahlen und muss entsprechend der vorausgezahlten Steuern nachzahlen oder bekommt Steuern wieder.
Ihr könntet natürlich auf Steuerklasse 4/4 wechseln und würdet im Arbeitsverhältnis dann ungefähr gleich viel Steuern VORAUSzahlen, für die gesamte Steuerschuld ist das aber irrelevant.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.09.2015, 12:32