Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse wechseln und Monate mit EG Bezug ausklammern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklasse wechseln und Monate mit EG Bezug ausklammern

Kärchen

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Hallo, diese Überlegung ist zwar noch theoretisch, aber ich kann dazu einfach keine Information finden. Vielleicht vermischte ich hier auch Äpfel und Birnen. Ich versuche es trotzdem einmal. Zunächst in kurz : Um höheres EG zu erhalten würde ich beim 2. Kind ab bekannt werden der Ss gerne die Steuerklasse wechseln (7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes) . Nun ist es so, dass ich aktuell in EZ arbeite und mein Kind noch kein Jahr alt ist. Ich werde für die Berechnung des neuen EG 14 Monate ausklammern können. Wenn ich nun aber die Steuerklasse fristgerecht wechsele, aber von diesen besagten 7 Monaten zB 2 Monate ausklammern lasse, ist dann trotzdem die nötige Anforderung erfüllt und das EG kann nach dem erhöhten Nettogehalt berechnet wird. Zur besseren Verständlichkeit meiner Frage hier ein Bsp : Kind 1 wird am 1. Mai 19 geboren (10Monate BasisEG +4 Monate EG Plus, also insgesamt 14 Monate EG bis 30.06.20) Ss mit Kind 2 zum ab Feb 20 (ET am 15. Nov 20) Wechsel der Steuerklasse von 5 auf 3 zum 1. März 20. Allerdings werden die Monate bis einschließlich Juni für die Berechnung des neuen EG (Kind2) ausgeklammert, wegen des Bezugs von EG. Es wurde also 7 Monate vor MS die Steuerklasse gewechselt, allerdings nicht für 7 der Monate, die zur Berechnung des neuen EGs herangezogen werden. Kann trotzdem für die Monate Juli bis Beginn MS das Nettogehalt der Steuerklasse III berücksichtigt werden? Ich hoffe man kann meine Frage verstehen. Vielen Dank schon einmal für die Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die tatsächlichen LSteuerklassen der herangezogenen Monate Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, das wird nicht funktionieren. Es gilt die Steuerklasse, die in den 12 tatsächlich genutzten Monaten am häufigsten vorkommt. Durch das Ausklammern spielen die Steuerklassen auf den ausgeklammerten Lohnabrechnungen keine Rolle mehr. Wenn du also 7 Monate ausklammerst und dafür 7 "alte" Lohnabrechnungen mit rein nimmst, dann musst du auch die Steuerklasse auf den 7 "alten" Lohnabrechnungen (zusätzlich zu den 5 "neuen") berücksichtigen und schauen welche jetzt tatsächlich am häufigsten vorkommt.


Kärchen

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Vielen Dank.


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