Frage:
Spätere Elternzeit des Vaters
Hallo,
meine Freundin war nach der Geburt unseres Sohnes 12 Monate in Elternzeit. Da ich zu dieser Zeit gerade erst einen neuen Job begonnen habe, wollte ich meinen Chef nicht gleich in der Probezeit mit Elternzeit konfrontieren. Da ich mich gegen viele Bewerber durchgesetzt hatte.
Unser Sohn ist jetzt bereits 14 Monate alt. Ich habe mir als Vater jedoch überlegt doch noch etwas Elternzeit zu nehmen.
Nun bekomme ich ja kein Elterngeld und oder sonstige Zuschüsse mehr.
D.h. wir müssten in dem Zeitraum vom Geld meiner Frau leben, obwohl Sie weniger verdient als ich?
Sehr ich das so richtig?
von
BulleRot
am 02.03.2017, 14:19
Antwort auf:
Spätere Elternzeit des Vaters
Hallo,
ja, das ist richtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
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Spätere Elternzeit des Vaters
Richtig so, Elternzeit ja, Elterngeld nein.
Mitglied inaktiv - 02.03.2017, 14:29
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Spätere Elternzeit des Vaters
ja. wenn du elterngeld hättest haben wollen, hättest du 7 wochen vor der voraussichtlichen geburt einen antrag auf deine zwei monate elternzeit stellen müssen, die, um elterngeld zu erhalten, in den ersten 14 lebensmonaten des kindes abhängig vom geburtstag liegen müssen. also so: dass du z.b. den ersten und 14. lebensmonat beantragst. wenn dann klar ist, an welchem datum das kind geboren ist, antrag nochmal einreichen mit datum beginn und ende. liegen deine elternzeitmonate nun außerhalb der 14 lebensmonate, erhälst du kein elterngeld. anspruch hast du auf drei jahre. jetzt aber ohne elterngeld
von
mellomania
am 02.03.2017, 20:02
Antwort auf:
Spätere Elternzeit des Vaters
Abgesehen dass nicht ganz richtig ist was mellomania schreibt, liegst Du mit deiner Vermutung richtig:
Elterngeld bekommt man nur in den ersten 14 LM (insbesondere wenn es nur das "normale" EG ist, nicht EG-Plus).
Wobei Du jetzt bis zum 3. Geb des Kindes immer noch in Elternzeit gehen kannst und trotzdem Teilzeit arbeiten.
15 Stunden Minimum pro Woche müsstest/solltest Du arbeiten...
Max 30 Std. pro Woche
Evtl. wäre das ja eine Alternative
Gruss
D
von
desireekk
am 02.03.2017, 21:25
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Spätere Elternzeit des Vaters
was habe ich fehlerhaft geschrieben?
von
mellomania
am 03.03.2017, 14:04
Antwort auf:
Spätere Elternzeit des Vaters
Wenn man Elterngeld will muss man nicht 7 Wochen vor Geburt dies melden, sondern spätestens 7 Wochen vor In Anspruchnahme der EZ. und reicht dann auch den Elterngeldantrag ein.
das mag bei vielen 7 Wochen vor ER sein wenn man direkt zur Geburt in EZ gehen will, aber als pauschalaussage ist es falsch und im Zusammenhang mit dem AP sowieso irrelevant.
Gruss
D
von
desireekk
am 03.03.2017, 15:17
Antwort auf:
Spätere Elternzeit des Vaters
Zweimal Antrag einreichen kann das ganze sogar verzögern. Ich habe meinen EG-Antrag etwa 5 Wochen nach Geburt eingereicht. So weit komplett, außer das die noch eine Unterschrift vom Kindsvater haben wollten, die ich dann einen Tag später nachgereicht habe. Vorteil wenn man den Antrag persönlich abgibt und der Berater gleich einen Blick drauf werfen kann. der konnte mir dann gleich sagen, das fehlt noch. 1 Woche später war dann der Antrag durch und EG lief sauber und geschmiert ab.
Wenn die erst noch zig mal nachfragen müssen weil Sachen fehlen, wie zB die Geburtsurkunde, Meldung der KK über Mutterschutzgeld, Rentenversicherungsnummer usw, dann dauert es meistens länger - Aussage des örtlichen Amtes hier. Nicht wegen des Nachfragens und dem Nachreichen, sondern weil wenn was fehlt es nach unten in den Stapel gepackt wird. Also lieber einmal stellen nach der Geburt, wenn alles vollständig und nicht doppelt wenn eh noch die Hälfte fehlt.
Mitglied inaktiv - 04.03.2017, 14:56