Hallo Frau Bader,
Mein Ex Mann hat mir via Vollmacht alle Rechte aus dem gemeinsamen Sorge recht uebertragen. Erst hat die beiden Kinder in diesem Jahr einmal zu sich genommen und einmal auf einem gemeinsamen Fest ,besucht' - mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten - ist eine Adoption möglich, auch wenn der leibl Vater nicht zu stimmt?
Wie ist es mit dem Familiennamen, wird eine Zustimmung benötigt?
Vielen Dank für Ihre Informationen
von
YPW05
am 15.09.2014, 20:55
Antwort auf:
Sorgerecht / Adoption oder andere Möglichkeiten
Hallo,
Nein, eine Adoption ohne Zustimmung ist so einfach nicht möglich. Bezüglich des Familiennamens stellt sich die Frage, wessen Namen die Kinder im Moment tragen. Zeile bitte beachten Sie, dass im Falle einer erneuten Scheidung die Kinder den Namen eines mit ihnen nicht verwandten Mannes tragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2014
Antwort auf:
Sorgerecht / Adoption oder andere Möglichkeiten
Ohne Zustimmung geht nix.
Wie heißen die Kinder denn jetzt? Wie Du oder er ?
Dein Partner kann auch Deinen Namen annehmen.
Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, alleiniges Sorgerecht ist das nicht.
Adoption muss dem Kindeswohl dienen.
Warum will er sie adoptieren und wie alt sind die Kinder ?
von
Sternenschnuppe
am 15.09.2014, 21:08