Sind Elterngeld-Plus Bezugsmonate ebenfalls Ausklammerungstatbestand (max 24Mon)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sind Elterngeld-Plus Bezugsmonate ebenfalls Ausklammerungstatbestand (max 24Mon)

Hallo Frau Bader, wir haben im August 2015 diesen Jahres ein Kind bekommen und denken trotzdem schon wieder an die Zukunft. Wir planen in ca. 2 Jahren ein weiteres Kind und wollen den Bezug des Elterngeldes für diese 2 Jahre optimieren um auch den Elterngeldbezug für dieses geplante Kind zu maximieren. Der Bezug von Elterngeld für ein älteres Geschwister ist ja ein Ausklammerungstatbestand für die Ermittlung des Bemessungszeitraums für das Elterngeld. Gilt dies zukünftig auch für Monate in denen Elterngeld Plus bezogen wird. Man könnte damit die Ausklammerungen auf bis zu 24 Monate verlängern. Konkret wäre es für uns ideal einen Großteil der nächsten 24 Monate für unser in 2 Jahren geplantes Kind ausgeklammert zu könnten und somit das Gehalt vor dem 1. Kind als Grundlage für die Berechnung heran zu ziehen. Ob das dann auch klappt mit einem zweiten Kind in zwei Jahren ist natürlich völlig ungewiss :-) Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, F. Schön

von F. Schön am 19.09.2015, 12:26



Antwort auf: Sind Elterngeld-Plus Bezugsmonate ebenfalls Ausklammerungstatbestand (max 24Mon)

Hallo, wer weiß, was dann ist - momentan werden nur 12 Mo. angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2015



Antwort auf: Sind Elterngeld-Plus Bezugsmonate ebenfalls Ausklammerungstatbestand (max 24Mon)

Nein, laut bisherigen Antworten von Frau Bader dazu werden weiterhin nur die ersten 12 Monate ersetzt. Macht auch Sinn, Frauen die sich die Splittung nicht leisten können, wären ja sonst benachteiligt.

von Sternenschnuppe am 19.09.2015, 12:33



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