Frage: Rückführung des Kindes

Guten Tag Frau Bader, Im letzten Jahr hat das Jugendamt mein Kind aus meinem Haushalt entnommen. Der Grund war die Beziehung zu meinem Exfreund. Nun ist es in einer Wohngruppe untergebracht. Ich spiele schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken umzuziehen. Sprich das Bundesland zu verlassen. Wenn ich mich Recht entsinne liegt Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht noch bei mir. Darf ich denn so einfach umziehen? Und was ändert sich? Mit freundlichen Grüßen

von Jette23 am 04.07.2017, 18:18



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Hallo, Sie können auf jeden Fall nicht einfach mit dem Kindf umziehen, das muss mit dem JA / gerichtlich geklärt werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2017



Antwort auf: Rückführung des Kindes

entschuldige die Frage aber WARUM möchtest du von deinem Kind wegziehen? das verstehe ich absolut nicht...

von mellomania am 04.07.2017, 19:41



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Ich muss es nicht verstehen... Dein Kind wird dir weg genommen wegen der Beziehung zum Ex - scheinbar war der wichtiger wie das Kind. Kind ist dir derartig unwichtig - so scheint es für mich jedenfalls - das du nicht mal weiß ob du noch Sorgerecht hast und Aufenthaltsbestimmungsrechte. DAS !!! sind dinge die du wissen SOLLTEST!!! Die Beziehung ist vorbei - Kind wohnt immer noch nicht bei dir. Und jetzt willst Du wegziehen - scheinbar auch ohne Kind. Also ja, Du kannst hinziehen wo du hin willst. Das Kind aber bleibt solange in der Obhut bis es entweder volljährig ist, es in eine andere Familie adoptiert wird oder man wider Erwartung doch noch beschließt das es zu Dir zurück kann. Irgendwie kann ich kaum glauben das Eltern wirklich so drauf sind, da will ich mich einfach irren. Würde mir so etwas passieren, ich hätte den Ex schon vorher aus der Wohnung geschmissen und würde alles, wirklich alles tun um den JA zu zeigen, es geht auch anders.

Mitglied inaktiv - 04.07.2017, 20:06



Antwort auf: Rückführung des Kindes

... klingt für mich jetzt so als wolle sie das Kind wieder zurück haben und dann umziehen. Ein anderes Thema ist natürlich warum es so weit kam und wie alt das Kind ist. Könnte evtl besser sein wen es in der gewohnten Umgebung bleibt und nicht wieder rausgerissen wird wie vor einem Jahr.

von Soie am 04.07.2017, 20:25



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Bei Wohngruppe wird es eher im Teenalter sein oder wenigstens etwas älter vermute ich mal. Ich denke mal Säuglinge, Kleinkinder oder so würde man eher in eine Pflegefamilie geben. Ich frage mich halt, wie kann über Rückführung nachdenken wenn einem nicht mal klar ist ob man noch das Sorgerecht hat? Davon ab hätte doch wohl jeder schon lange einen Anwalt der einen wo versucht weiter zu bringen. Der müsste genau diese Fragen ja auch beantworten können.

Mitglied inaktiv - 04.07.2017, 21:35



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Da gebe ich dir Recht, dass es keine Frage ist die alllgemein beantwortet werden kann sondern nur individuell nach Akteneinsicht. Insofern würde ich der AP empfehlen einen Anwalt hizuzuziehen der Akteneinsicht hat

von Soie am 04.07.2017, 22:23



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Sorry, es fehlte das Wort NICHT

von Soie am 04.07.2017, 22:26



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Wann hast Du zuletzt ein Gespräch geführt mit dem Jugendamt ? Dein Kind gesehen ?

von Sternenschnuppe am 04.07.2017, 22:55



Antwort auf: Rückführung des Kindes

Hier sind auch Kita Kinder in Wohngruppen untergebracht. Kann also auch ein kleines Kind gemeint sein.

von kati1976 am 05.07.2017, 12:44



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